3. Medizinstrafrechtsabend: Anspruch und Realität der strafbewehrten Schweigepflicht im Gesundheitswesen

Eine gemeinsame Veranstaltung von medstra, WisteV und der Bucerius Law School.

Forschung & Fakultät |

Der 3. Medizinstrafrechtsabend des WisteV-Arbeitskreises Medizinstrafrecht, des Wirtschaftsstrafrechtlichen Gesprächskreises der Bucerius Law School und der medstra, der Zeitschrift für Medizinstrafrecht, greift in diesem Jahr die strafbewehrte Schweigepflicht auf, die zahlreiche Heilberufe des Gesundheitswesens wahren müssen. Die Strafvorschrift des § 203 StGB, die auch auf zivilrechtliche Fragestellungen ausstrahlt, bietet zahlreiche Fallstricke, die sowohl in medizinischen Einrichtungen als auch in der Arztpraxis zu bewältigen sind, um nicht von einem mangelnden Strafantrag abhängig zu sein. Konkret werden die ausgewählten Referenten insbesondere den Einsatz moderner Cloudtechnik zur Datenverwaltung erörtern, aber auch zum Beispiel thematisieren, wie das Problem der ärztlichen Gruppenvisite in Krankenhäusern zu lösen ist. Die Veranstaltung wird von dem in Gründung befindlichen Institut für Medizinrecht der Bucerius Law School mitgetragen, das den Austausch zwischen Medizinern, Juristen und weiteren Berufsgruppen des Gesundheitswesens fördern will. Die Tagung richtet sich entsprechend auch an die unmittelbaren Akteure des Gesundheitswesens.

Das ausführliche Programm...

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