Abgeschlossene Promotion: Rigorosum zum fiktiven Schadensersatz

Sebastian Höppner legt Arbeit über die geschlechterspezifischen Quotenregelungen in der europäischen Aktiengesellschaft vor

News DE / Forschung & Fakultät |

Am 06. Mai 2020 hat Sebastian Höppner sein Promotionsverfahren erfolgreich abgeschlossen.

In der von Prof. Dr. Jens Prütting betreuten und von Prof. Dr. Matthias Jacobs zweitbegutachteten Dissertation mit dem Titel „Die geschlechterspezifischen Quotenregelungen in der Europäischen Aktiengesellschaft deutscher Prägung. Eine Analyse aus europarechtlicher Sicht“ setzt sich Höppner mit den, auf Grund der europarechtlichen Einbindung der Europäischen Aktiengesellschaft entstehenden, Problemen bei der Einführung der national geprägten Quotenregelungen sowohl im Hinblick auf die normhierarchischen Strukturprobleme als auch im Hinblick auf die organisationsformbedingten Besonderheiten auseinander. 

Den Abschluss hat das Verfahren nun mit einem Vortrag über die fiktive Schadensberechnung vor dem Hintergrund des Vorlagebeschluss des V. Senats vom 13. März 2020 gefunden. Höppner setzt sich in seinem Vortrag mit der Übertragbarkeit der vom VII. Senat mit Urteil vom 22. Februar 2018 begründeten Rechtsprechung auch auf weitere von § 251 BGB erfasste Schadensfälle auseinander.

Höppner studierte Rechtswissenschaften in Kiel. Nach Abschluss seines Referendariats arbeitete er als wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Stiftungsjuniorprofessur für das Recht der Familienunternehmen. Derzeit ist er als Richter im niedersächsischen Justizdienst tätig.

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