Abschluss des Promotionsverfahrens

Leon Dorn legt rechtsvergleichende Arbeit über die Kontrolle vertraglicher Ungleichgewichte zwischen Unternehmern vor

Forschung & Fakultät |

Am 13. Juli 2020 hat Leon Dorn mit einem Vortrag und anschließender Aussprache zur Ersatzfähigkeit fiktiver Mangelbeseitigungskosten im Schuldvertrag sein Promotionsverfahren erfolgreich abgeschlossen. Mitglieder des Prüfungsausschusses waren Professor Dr. Karsten Gaede als Vorsitzender, Professor Dr. Thilo Kuntz und Professor Dr. Karsten Thorn.

Dorns Dissertation zum Thema „Die Kontrolle vertraglicher Ungleichgewichte zwischen Unternehmern – Eine rechtsvergleichende Untersuchung des reformierten französischen und des deutschen Vertragsrechts“ wurde von Thorn betreut. Das Zweitgutachten erstellte Professorin Dr. Dr. h.c. mult. Katharina Boele-Woelki.

Anlässlich der ersten umfassenden Reform des allgemeinen Vertragsrechts des französischen Code civil von 2016 bzw. 2018 geht die Arbeit im Wege einer simultanen, funktionalen Rechtsvergleichung der Frage nach, wie vertragliche Ungleichgewichte zwischen Unternehmern im neuen französischen und im deutschen Vertragsrecht kontrolliert werden, wobei folgende zwei Fälle untersucht werden: Ungleichgewichte durch nicht verhandelbare Klauseln und Ungleichgewichte aufgrund der Ausnutzung der Schwächesituation einer Partei. Die Arbeit ist mit summa cum laude bewertet.

Dorn studierte Rechtswissenschaften an der Bucerius Law School (Jahrgang 2011). Zur Zeit absolviert er sein Referendariat am Hanseatischen Oberlandesgericht.

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