Abschluss des Promotionsverfahrens

Fabian Schulze legt Arbeit über den Nachweis der vergaberechtlichen Eignung vor

Forschung & Fakultät |

Am 28. Oktober 2020 hat Fabian Schulze mit einem Vortrag und anschließender Aussprache zum Anwendungsvorrang europäischen Rechts am Beispiel der HOAI-Entscheidung des EuGH vom 4. Juli 2019 sein Promotionsverfahren erfolgreich abgeschlossen. Den Prüfungsausschuss bildeten Professor Dr. Florian Faust als Vorsitzender, Professor Dr. Jörn Axel Kämmerer und Professor Dr. Hermann Pünder.

In seiner Dissertation mit dem Titel „Der Nachweis der vergaberechtlichen Eignung im Wandel – Plädoyer für eine Eignungsvermutung“ analysiert Schulze zunächst die insbesondere auf der europäischen Richtlinie 2014/24/EU basierende aktuelle Ausgestaltung des Nachweises der Eignung von Bewerbern und Bietern in Vergabeverfahren, um sodann einen konkreten Richtlinienreformvorschlag zu präsentieren, der unter anderem die Einführung einer Eignungsvermutung vorsieht. Professor Dr. Hermann Pünder betreute die Dissertation und erstellte das Erstgutachten. Das Zweitgutachten erstellte Professor Dr. Michael Fehling.

Schulze ist Absolvent der Bucerius Law School (Jahrgang 2012). Derzeit absolviert er sein Referendariat am Hanseatischen Oberlandesgericht.

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