Jakob Hahn wurde am 18. Juni 2021 an der Bucerius Law School zum Doktor des Rechts promoviert. Nach bereits erfolgter Einreichung und Annahme seiner Dissertation fand an diesem Tag die mündliche Prüfung statt.
Dissertation im Gesellschaftsrecht
Hahns Dissertation trägt den Titel „Das Schadensrecht der Geschäftsleiterhaftung. Schadensbegriff – Verbandsgeldbußenregress – Reputationsschaden – Vorteilsausgleichung“. Dabei handelt es sich um ein Thema an der Schnittstelle von Gesellschafts- und allgemeinem Zivilrecht. Die Arbeit beleuchtet die Rechtsfolgen der Haftung von Organen in Kapitalgesellschaften. Die bereits im Titel aufgegriffenen Themenkomplexe rund um den Schadensbegriff werden dabei auch rechtsvergleichend und ökonomisch betrachtet.
Die Arbeit besticht die besonders dadurch, dass sie die gesellschaftsrechtlichen Fragestellungen an die allgemeine Schadensdogmatik im Zivilrecht rückanknüpft. Sie zeigt, wo diese Lösungsansätze für die Geschäftsleiterhaftung bereithält und welche davon abweichenden Spezifikationen im Gesellschaftsrecht gelten.
Betreuer vom Max-Planck-Institut und der Bucerius Law School
Betreut wurde die Arbeit von Prof. Dr. Dr. h.c. Holger Fleischer, Direktor am Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht in Hamburg sowie Professor an der Bucerius Law School. Das Zweitgutachten erstellte Prof. Dr. Thilo Kuntz, Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht und Rechtstheorie an der Bucerius Law School.
Mündliche Prüfung
In der mündlichen Prüfung referierte Hahn zum zivilprozessualen Mittel der Erklärung mit Nichtwissen bei fehlender Erinnerung. Im Anschluss fand eine Aussprache statt. Dem Prüfungsausschuss gehörten neben Prof. Fleischer noch Prof. Dr. Jörn Axel Kämmerer und Prof. Dr. Florian Faust an. Beide sind Lehrstuhlinhaber an der Bucerius Law School.