Am Wochenende des 8. bis 10. Mai 2015 fuhren 16 Studierende des Jahrgangs 2014 und sechs Studierende des Jahrgangs 2012 aus dem Schwerpunkt Wirtschaftsstrafrecht mit Professor Dr. Thomas Rönnau und Dr. Paul Krell, dem neuen Juniorprofessor für Strafrecht an der Bucerius Law School, sowie einem Team vom Lehrstuhl von Professor Rönnau (wie dem Habilitanden Dr. Christian Becker und dem wissenschaftlichen Mitarbeiter Kilian Wegner) nach Sehlendorf an die Ostsee, um ihre zuvor in vier vorlesungsfreien Wochen angefertigte Seminararbeit in einem Vortrag vorzustellen.
Zu den von Professor Rönnau und dem mitveranstaltenden Vorsitzenden Richter am Bundesgerichtshof, Professor Dr. Thomas Fischer (der leider kurzfristig seine Teilnahme absagen musste), gestellten Themen gehörten die Knabenbeschneidung oder die mögliche Rechtfertigung der Rettungsfolter im deutschen und im US-amerikanischen Rechtssystem ebenso wie der Tatbestand der Schlägerei.
Die Studierenden hatten etwa eine halbe Stunde Zeit, um ihr Thema zu präsentieren, bevor in etwa 30 Minuten in der Gruppe kontrovers darüber diskutiert wurde. Gerade diese Auseinandersetzung über die Thesen machte unglaublich Spaß, da endlich einmal tiefer über strafrechtsdogmatische oder kriminalpolitische Fragen gesprochen werden konnte.
Neben den anspruchsvollen akademischen Inhalten kamen Gruppenaktivitäten wie das gemeinsame Kochen, Fußballspielen oder das nächtliche Anbaden in der Ostsee nicht zu kurz. Nach drei intensiven Seminartagen waren sich alle Teilnehmenden einig, dass die Veranstaltung, die schon seit Jahren stattfindet, ein voller Erfolg war und auch für kommende Jahrgänge an der Bucerius Law School ein Highlight im ersten oder dritten Studienjahr darstellen wird, um sich fernab des Hochschulalltags über Wochen näher mit spannenden Fragen des Strafrechts beschäftigen zu können.