Thema und Inhalt der Dissertation
In seiner Arbeit widmet sich Andreas Glock dem staatlichen Informationsankauf, wie er etwa über V-Leute, Steuer-Datensätze und aktiv gefördertes Whistleblowing erfolgt. Nach einer phänomenologischen Betrachtung erörtert er die Pflichtwidrigkeit des Informationsankaufs, indem er sich mit den öffentlich-rechtlichen Ermächtigungsgrundlagen auseinandersetzt. Deren Bestehen verneint er. In Bezug auf den tatbestandlichen Erfolg analysiert er, wie erlangte Informationen quantifiziert werden können. Hierfür setzt er sich ausführlich mit den verschiedenen strafrechtlichen Nachteilsbegriffen auseinander und begründet den Nachteil mit materiellen Zweckwidrigkeitserwägungen.
Betreuung
Die Arbeit wurde betreut von Professor Dr. Karsten Gaede, Inhaber des Lehrstuhls für deutsches, europäisches und internationales Strafrecht und Strafprozessrecht, einschließlich Medizin-, Wirtschafts- und Steuerstrafrecht an der Bucerius Law School. Das Zweitgutachten erstellte Professor Dr. Thomas Rönnau, Inhaber des Lehrstuhls für Strafrecht, Wirtschaftsstrafrecht und Strafprozessrecht an der Bucerius Law School.
Abschluss des Promotionsverfahrens
In der mündlichen Prüfung referierte Andreas Glock zum Thema „Das Gesetz zur Herstellung materieller Gerechtigkeit – Notwendige Rechtsänderung oder verfassungswidrige Rechtsschöpfung?“. Im Anschluss fand eine diskursive wissenschaftliche Aussprache statt. Den Prüfungsausschuss bildeten die Professoren Dr. Matthias Jacobs, Dr. Karsten Gaede und Dr. Paul Krell.
Zur Person
Dr. Andreas Glock, LL.M. studierte Rechtswissenschaften, Geschichte und Politik an der Bucerius Law School, der University of Oxford, der Universität Münster und der Universität Bonn. Seine Promotion wurde von der Konrad-Adenauer-Stiftung gefördert. Promotionsbegleitend arbeitete er als wissenschaftlicher Mitarbeiter im Deutschen Bundestag für die Abgeordneten Wolfgang Bosbach und Dr. Hermann-Josef Tebroke. Gegenwärtig ist er Referendar am Landgericht Münster.