Andreas Humm schließt Promotionsverfahren erfolgreich ab

Andreas Humm hat am 20.12.2021 sein Promotionsverfahren an der Bucerius Law School mit der mündlichen Prüfung erfolgreich abgeschlossen

Forschung & Fakultät |

Thema und Inhalt der Dissertation

Die vorgelegte Dissertation trägt den Titel „Testierfreiheit und Werteordnung – Eine rechtsvergleichende Untersuchung anstößiger letztwilliger Verfügungen in Deutschland, England und Südafrika“. Die Arbeit untersucht aus rechtsvergleichender Perspektive, wann eine Rechtsordnung dem letzten Willen eines Erblassers unter Berufung auf grundlegende Wertvorstellungen, Sitte oder Moral die Anerkennung versagt.

Ausgangspunkt der Untersuchung bilden dabei Fallkonstellationen, die sich in Deutschland als Fallgruppen potentiell sittenwidriger letztwilliger Verfügungen herausgebildet haben. Humms Arbeit analysiert, welche Faktoren in den drei Rechtsordnungen für den unterschiedlichen Umgang mit diesen Fallkonstellationen von Bedeutung sind und unterzieht davon ausgehend die deutschen Ansichten und Standpunkte zur Sittenwidrigkeit letztwilliger Verfügungen einer kritischen Würdigung. Für den rechtsvergleichenden Teil der Arbeit forschte Humm an der Stellenbosch University (Südafrika) und an der University of Oxford (Großbritannien).

 

Betreuung

Die Arbeit wurde betreut von Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Reinhard Zimmermann, Direktor am Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht in Hamburg sowie Professor an der Bucerius Law School. Das Zweitgutachten erstellte Prof. Dr. Anne Röthel, Inhaberin des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Europäisches und Internationales Privatrecht an der Bucerius Law School.

 

Abschluss des Promotionsverfahrens

In der mündlichen Prüfung am 20.12.2021 referierte Andreas Humm zum Thema „Relative Geschäfts- und Testierunfähigkeit“. Im Anschluss an den Vortrag fand eine Aussprache statt. Den Prüfungsausschuss bildeten Prof. Dr. Mehrdad Payandeh, Prof. Dr. Florian Faust und Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Reinhard Zimmermann.

Zur Person

Andreas Humm studierte Rechtswissenschaften an der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg mit Auslandssemester an der University of Cape Town in Südafrika. Promotionsbegleitend arbeitete er als wissenschaftlicher Assistent am Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht in Hamburg. Gegenwärtig ist er Referendar am Landgericht Wiesbaden.

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