Anna Biedermann schließt Promotionsverfahren ab

Am 4. Dezember 2024 schloss Anna Kristin Biedermann ihr Promotionsverfahren an der Bucerius Law School mit der mündlichen Promotionsprüfung ab.

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Thema und Inhalt der Dissertation

In ihrer Dissertation untersucht Anna Kristin Biedermann das Konzept der Intersektionalität als dogmatischen Ansatz für die rechtliche Anerkennung von Diskriminierungserfahrungen, die aufgrund der multiplen Identität betroffener Personen nicht durch die gesetzlich vorgegebenen Merkmalskategorisierungen erfasst werden. Die intersektionale Diskriminierung erfasst als eigenständige Diskriminierungsform Benachteiligungen, die an der Schnittstelle verschiedener Diskriminierungsmerkmale stattfinden und im geltenden Antidiskriminierungsrecht daher nicht berücksichtigt werden. Diese Schutzlücke betrifft insbesondere Frauen, die neben ihrem Geschlecht durch weitere Identitätsmerkmale individualisiert werden und dadurch besonders diskriminierungsanfällig sind. Das Arbeitsverhältnis ist aufgrund seiner herausragenden Bedeutung für die persönliche Lebensgestaltung der einzelnen Person und infolge des strukturellen Ungleichgewichts zwischen Arbeitnehmer:innen und Arbeitgeber:innen besonders diskriminierungsanfällig.

Anna Kristin Biedermann arbeitet in ihrer Dissertation zunächst die Schutzlücke der intersektionalen Diskriminierung im nationalen Recht heraus und erforscht darauf aufbauend, wie diese unter Rückgriff auf das unionsrechtliche Diskriminierungsverbot gemäß Art. 21 Abs. 1 GRCh geschlossen werden kann.

 

Betreuung und Rigorosum

Die Promotion wurde von Professor Dr. Matthias Jacobs, Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Arbeitsrecht und Zivilprozessrecht, betreut. Das zweite Gutachten verfasste Professorin Dr. Martina Benecke, Inhaberin des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Handels-, Arbeits- und Wirtschaftsrecht der juristischen Fakultät an der Universität Augsburg.

Die mündliche Prüfung erfolgte in Form eines Rigorosums. Anna Kristin Biedermann referierte zu dem Thema „(K)ein freier Markt für Gewerkschaften – Ist das Kriterium der sozialen Mächtigkeit konventionsgemäß?“. Im Anschluss diskutierte sie ihre Thesen mit den Mitgliedern des Prüfungsausschusses, dem Vorsitzenden Professor Dr. Karsten Gaede, Professor Dr. Tristan Rohner sowie Professor Dr. Matthias Jacobs.

Die Dissertation erscheint im kommenden Jahr in der Schriftenreihe „Beiträge zum Arbeitsrecht“ im Verlag Mohr Siebeck.

 

Zur Person

Anna Kristin Biedermann studierte Rechtswissenschaften an der Bucerius Law School und an der Benjamin N. Cardozo School of Law in New York City. Seit Oktober 2023 ist sie Referendarin beim Hanseatischen Oberlandesgericht in Hamburg.

Text

Anna Biedermann

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