Arbeitsgerichte als Online-Courts?

Gemeinsame Onlinetagung von Arbeitsgerichtsverband und PR III

Am 23. April 2020 fand die erste Online-Tagung des Deutschen Arbeitsgerichtsverband e.V. in Kooperation mit dem Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Arbeitsrecht und Zivilprozessrecht der Bucerius Law School statt. Die Veranstaltung wurde als Live-Stream über die Homepage des Verbands und den YouTube-Channel der Hochschule übertragen.

Professor Dr. Axel Kämmerer (Bucerius Law School), der Präsident des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg Dr. Eberhard Natter (Stuttgart), Rechtsanwalt Dr. Hauke Rinsdorf (Hamburg) und Professor Dr. Wolf-Dietrich Walker (Justus-Liebig-Universität Gießen) diskutierten nach einer Begrüßung durch den Präsidenten des Verbands, Dr. Helmut Nause, einen erst wenige Tage alten Referentenentwurf aus dem Bundesarbeitsministerium, nach dem – zeitlich befristet bis zum Jahresende und gerechtfertigt mit der Sicherung der Funktionsfähigkeit der Arbeitsgerichtsbarkeit in Zeiten einer Pandemie – nicht nur die Möglichkeit der Nutzung von Videokonferenzen nach § 128a ZPO ausgeweitet, sondern auch ehrenamtlichen Richterinnen und Richtern ermöglicht werden soll, an der mündlichen Verhandlung mittels Übertragung in Bild und Ton von einem anderen Ort aus als dem Gericht teilzunehmen.

Damit stellt sich, wie ein ZPO-Blog titelte, die Frage: „Arbeitsgerichte als Online-Courts?“ Sie berührt zentrale und verfassungsrechtlich unterlegte Grundsätze des Verfahrensrechts, insbesondere das Prinzip der Öffentlichkeit. Moderiert wurde die Veranstaltung im Videostudio der Bucerius Law School – herzlichen Dank an dieser Stelle für das Studio dem Bucerius Alumni e.V. – durch Birgit Voßkühler, Präsidentin des Hamburgischen Verfassungsgerichts, und Professor Dr. Matthias Jacobs (Bucerius Law School).

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