I. Luxemburg
Die dreitägige Reise des aktuellen Schwerpunkts Arbeitsrecht der Bucerius Law School begann um 8 Uhr morgens in Hamburg. Von dort fuhren die Studierenden mit Professor Dr. Matthias Jacobs und den Wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen des Lehrstuhls PR III für Bürgerliches Recht, Arbeitsrecht und Zivilprozessrecht neun Stunden mit dem Bus nach Luxemburg.
In Luxemburg angekommen erkundeten die Studierenden spazierend die Altstadt, machten eine Pause in einer Bar und gingen danach weiter, um bei einem Italiener Abend zu essen. Am nächsten Morgen ging es früh los zum Europäischen Gerichtshof im Stadtzentrum von Luxemburg. Der EuGH ist das oberste rechtsprechende Organ der Europäischen Union und sichert die Wahrung des Rechts bei der Auslegung und Anwendung der Verträge. Dabei besteht der EuGH aus dem Gerichtshof und dem Gericht, die beide in einem Gebäude vereint sind. Der Gerichtshof ist dabei hauptsächlich zuständig für die Zusammenarbeit mit den Gerichten der Mitgliedstaaten in Form des Vorabentscheidungsverfahrens und für Vertragsverletzungsverfahren.
Im Gegensatz dazu beschäftigt sich das Gericht meist mehr mit Tatsachenfragen, beispielsweise mit Wettbewerbsrecht, Recht des Geistigen Eigentums sowie handelspolitische Schutzmaßnahmen oder staatlichen Beihilfen. Vor Ort verfolgten die Studierenden die mündliche Verhandlung eines Vorabentscheidungsverfahrens im internationalen Familienrecht. Zudem sprachen sie mit Herrn Biltgen, Richter am Gerichtshof, und Herrn Laitenberger, Richter am Gericht. Schlussendlich bekamen die Studierenden eine Führung durch das beeindruckenden Gebäude und die fast prunkvollen Gerichtssäle.