Ist ein Verbot von Kopftüchern am Arbeitsplatz rechtmäßig? Dürfen Arbeitgeber einen Streik mittels Zahlung einer Streikbruchprämie abwenden? Kann der Arbeitgeber einem wegen Kindesmissbrauch verurteilten Arbeitnehmer kündigen, weil die Belegschaft dies verlangt?
Diesen und anderen hochspannenden Fragestellungen sind die Studentinnen und Studenten des Schwerpunkts Arbeitsrecht im Rahmen ihrer Probeseminararbeiten nachgegangen und haben in den vergangenen Tagen ihre Ergebnisse präsentiert. Besonders die polarisierenden Themen wie das Kopftuchverbot führten im Anschluss zu kontroversen Diskussionen.
Ursprünglich sollten die Vorträge in Frankfurt am Main, in Düsseldorf und im Hamburger Hafen abgehalten werden. Den Corona-bedingten Absagen aus allen Tagungsorten zum Trotz hat der Schwerpunkt die Vorträge mit Hilfe unserer Partner in Hamburg abgehalten.
Besonderer Dank gilt daher Christoph Seidler und Laura Schmidt von Kliemt für die Begleitung des Seminars und die Verpflegung der Teilnehmer. Ebenso möchten wir Professor Dr. Klaus-Stefan Hohenstatt von Freshfields für seine Teilnahme und den herzlichen Empfang in den Räumlichkeiten seiner Kanzlei danken. Vielen Dank an alle Beteiligten! Der Schwerpunkt freut sich auch auf den alljährlichen, krönenden Abschluss der Seminarreihe kommendes Wochenende in Sehlendorf.