Am 15. November 2017 fand das erste Arbeitsrechtliche Doktorandenkolloquium an der Bucerius Law School statt.
Doktorandinnen und Doktoranden der betreuenden Hochschullehrer Professor Dr. Hans Hanau, Helmut-Schmidt-Universität, sowie Professor Dr. Klaus-Stefan Hohenstatt und Professor Dr. Matthias Jacobs, Bucerius Law School, werden in diesem Format künftig dreimal jährlich ihre Forschungsfragen vorstellen und gemeinsam in der Gruppe diskutieren.
Beim ersten Treffen mit über zwanzig Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftlern stellte Maximilian Juncker (Alumnus der Hochschule aus dem Studienjahrgang 2007) seine Untersuchung mit dem Arbeitstitel „Ablösezahlungen für Arbeitnehmer – neue Wege bei der Erstattung von Fortbildungskosten“ vor, die anschließend in der Gruppe über eine Stunde lang kontrovers diskutiert wurde.
Die in der Praxis weit verbreiteten Rückzahlungsklauseln, mit denen Arbeitgeber versuchen, ihre Arbeitnehmer nach erfolgreichen Fortbildungen an das Unternehmen zu binden und auf diese Weise ihre Investitionen abzusichern, werden immer strenger gerichtlich kontrolliert. Mit der erhöhten Gefahr der Unwirksamkeit solcher Klauseln geht die Gefahr einer fremden Bereicherung auf Kosten des investierenden Arbeitgebers einher, gerade dann, wenn die Arbeitnehmer aufgrund der sich ihnen durch die Fortbildung bietenden Aufstiegschancen zu Wettbewerbern ihres ehemaligen Arbeitgebers „abwandern“. Um das zu verhindern, wurde im Profifußball ein Perspektivwechsel vorgenommen, der auch für andere Branchen vorteilhaft sein könnte: nicht der Arbeitnehmer, sondern der neue Arbeitgeber ersetzt im Falle des „Wechsels“ die Fortbildungsinvestition des ehemaligen Arbeitgebers durch Zahlung einer Ablöse oder Ausbildungsentschädigung. Die Arbeit von Maximilian Juncker untersucht die Möglichkeit einer Übertragung dieses Konzepts auf die Wirtschaft in praktischer und rechtlicher Hinsicht.
Das Kolloquium klang anschließend bei einem geselligen Beisammensein in der „Rheinischen Republik“ aus.