„Aktuelle Entwicklungen im Tarifrecht“ – so hieß der Vortragstitel, den Dr. Jürgen Treber, Richter am Bundesarbeitsgericht in Erfurt, für seinen lehrreichen Vortrag im Rahmen des arbeitsrechtlichen Praktikerseminars am 8. Oktober 2015 an der Bucerius Law School wählte.
Treber berichtete über drei aktuelle Fragestellungen, die den 4. Senat des höchsten deutschen Arbeitsgerichts in jüngerer Zeit beschäftigten: „Boni“ für Gewerkschaftsmitglieder, „Neues“ zum Günstigkeitsvergleich und die europarechtliche Bewertung von arbeitsvertraglichen Gleichstellungsklauseln bei Betriebsübergang (von „Werhof“ über „Alemo-Herron“ zu den Vorabentscheidungsersuchen des 4. Senats). Er erläuterte die Judikatur „seines“ Senats, zeigte Rechtsprechungslinien auf, bettete sie in die Tarifrechtsdogmatik ein und antwortete präzise auf die zahlreichen Fragen der anwesenden Praktiker.
Ein abschließender Blick galt schließlich noch dem im Juli 2015 verabschiedeten Tarifeinheitsgesetz, das insbesondere verfassungsrechtlich sehr umstritten ist und bereits jetzt das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe beschäftigt.