Arbeitsrechtliches Praktikerseminar zum Mindestlohn

Seit etwas mehr als drei Jahren gibt es in Deutschland einen allgemeinen Mindestlohn – ein guter Zeitpunkt, einmal Revue passieren zu lassen, was die Rechtsprechung aus dem Mindestlohngesetz gemacht hat

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Diese Aufgabe übernahm Professor Dr. Claudia Schubert von der Ruhr-Universität Bochum. Sie trug im Rahmen des Arbeitsrechtlichen Praktikerseminars zum Thema „Aktuelle Rechtsprechung zum Mindestlohn“ am 1. März 2018 im Helmut Schmidt Auditorium der Bucerius Law School vor. Die Arbeitsrechtlichen Praktikerseminare finden seit vielen Jahren an der Hochschule statt und werden von Professor Dr. Matthias Jacobs, Bucerius Law School, gemeinsam mit Professor Dr. Hartmut Oetker, Christian-Albrechts-Universität zu Kiel, ausgerichtet.

Nach einer kurzen Einführung ging Schubert zunächst darauf ein, welche Arbeitszeit mit dem Mindestlohn zu vergüten ist. Anschließend widmete sie sich im Kern ihres Vortrags der Frage, welche Vergütungsbestandteile auf den Mindestlohn angerechnet werden können. Gestritten wurde in den vergangenen Jahren vor den Arbeitsgerichten vor allem darum, welche Prämien und Sonderzuwendungen zusätzlich zum Mindestlohn zu zahlen sind und welche beim Erreichen der derzeit 8,84 €/Stunde mitgerechnet werden dürfen. Zum Schluss setzte sich Schubert mit dem höchstrichterlich noch ungeklärten Verhältnis von Ausschlussklauseln in Arbeitsverträgen, dem Mindestlohngesetz und dem AGB-Recht auseinander.

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Matthias Münder, wissenschaftlicher Mitarbeiter

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