"Aufklärungsanspruch nicht erfüllt" – Rückblick auf den NSU-Prozess

Sebastian Scharmer, Rechtsanwalt und Nebenklagevertreter im NSU-Prozess, berichtet im Studium generale

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NSU-Prozess – zu diesem Thema fällt den allermeisten vor allem die Hauptangeklagte Beate Zschäpe ein. Die Fixierung auf ihre Person, maßgeblich bedingt durch die Berichterstattung der Medien, hat dazu geführt, dass etwas Entscheidendes aus dem Blickfeld rückte: das Mitverschulden des Staates. Es gab schwerste Versäumnisse bei Behörden von Bund und Ländern, doch eine umfassende Aufklärung, die man den Opfern schuldig gewesen wäre, hat nicht stattgefunden. So urteilte Rechtsanwalt Sebastian Scharmer im Rahmen einer Veranstaltung des Studium generale. Er war an dem mehr als fünf Jahre andauernden Prozess als Vertreter von Frau Gamze Kubaşık beteiligt, der Tochter des vom Nationalsozialistischen Untergrund (NSU) ermordeten Mehmet Kubaşık.

Behörden ermittelten konsequent in die falsche Richtung
 

Scharmers Liste an Kritikpunkten ist lang: Er berichtete über die anfangs strukturell rassistisch geführten Ermittlungen und die massive Diskriminierung, die die Hinterbliebenen der Mordopfer erfahren haben. Die Behörden ermittelten konsequent in die falsche Richtung; sie zogen nicht in Betracht, dass es sich bei den Tätern um Rechtsradikale handeln könnte. Stattdessen versteiften sie sich auf die Annahme, man werde im familiären Umfeld der Opfer fündig – und erfragten etwa Stammbäume der Hinterbliebenen.

 

Dass die Behörden falsch lagen, stand dann 2011, nach der Selbstenttarnung des NSU, fest. Es hagelte Entschuldigungen; die Bundeskanzlerin selbst versprach, alles zu tun, um die Morde aufzuklären, Hintermänner aufzudecken und alle Täter ihrer gerechten Strafe zuzuführen. Dieses Versprechen, so Scharmer, sei in dem Prozess vom Generalbundesanwalt jedoch nicht gehalten worden – im Gegenteil. Es seien zahlreiche Chancen ungenutzt geblieben aufzuklären, wer, wann von den Taten des NSU wusste und sie wie gefördert hat. Wie umfangreich und komplex das Akteurgeflecht war, illustrierte Scharmer anhand eines Schaubilds. Es zeigt V-Personen und Informanten, die teilweise direkte Verbindungen zu Mundlos, Böhnhardt und Zschäpe, dem NSU-Kerntrio, gehabt hätten.

Vieles noch ungeklärt
 

Einige Skandale wurden zwar aufgedeckt – etwa ließ ein ehemaliger Mitarbeiter des Bundesamts für Verfassungsschutz in erheblichem Umfange Akten über V-Männer vernichten. Doch bleibt bis heute im Dunkeln, was Ermittlungs- und Strafverfolgungsbehörden wussten und ob die Taten nicht rechtzeitig hätten verhindert werden können.

 Ein vernichtendes Urteil also über einen der größten Strafprozesse der deutschen Nachkriegszeit.

Text

Ruth Sander

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