Der "Umgekehrte Generationenvertrag" (UGV) ist eines der Modelle, mit denen du deine Studienbeiträge begleichen kannst. Das Prinzip ist denkbar einfach: Du zahlst keine Studienbeiträge während des Studiums, verpflichtest dich aber, nach dem Studium, wenn du ein bestimmtes Einkommen erreicht hast, für zehn Jahre neun Prozent deines Einkommens an die Bucerius Law School zurück zu zahlen. Damit werden dann wiederum die Studienplätze derjenigen finanziert, die sich in Zukunft auch für dieses Modell entscheiden.
Wer bist du, wann hast du mit dem Studium begonnen, wann hast du es beendet, was machst du jetzt, was sind deine weiteren Berufsziele?
Ich bin Magdalena, habe 2012 mit dem Studium an der Bucerius Law School begonnen und es im August 2017 mit dem Ersten Staatsexamen beendet. Jetzt bin ich Geschäftsführerin des Bucerius Alumni e.V. und promoviere im Völkerrecht bei Prof. Dr. Payandeh, hier an der Bucerius Law School. Nach meiner Promotion plane ich das Referendariat in Hamburg und möchte anschließend als Anwältin im internationalen Recht arbeiten.
Warum hast du dich damals bei Studienbeginn für den Umgekehrten Generationenvertrag entschieden?
Weil ein Studium an der Bucerius Law School andernfalls für mich nicht möglich gewesen wäre. Ein Kredit kam für mich nicht in Frage, weil ich zu großen Respekt davor hatte, die hohe Summe später vielleicht nicht zurückzahlen zu können und, salopp gesagt, "eine Bank im Nacken sitzen zu haben". Der Umgekehrte Generationenvertrag bot mir hier die Sicherheit, dass ich bei geringem Verdienst auch nichts würde bezahlen müssen.
Was hättest du gemacht, wenn es den Umgekehrten Generationenvertrag nicht gegeben hätte?
Ich hätte das Studium an der Bucerius Law School nicht aufgenommen, sondern mein Studium an der staatlichen Universität fortgesetzt.
Musstest du mit dem Umgekehrten Generationenvertrag trotzdem an die Bucerius Law School etwas zahlen, z.B. Gebühren für das Semesterticket, für das Studierendenwerk o.ä.?
Nein, ich musste gar nichts bezahlen.
Wie und wo hast du während deiner Studienzeit gewohnt?
Anfangs habe ich in einer 4er-Wohngemeinsschaft in Billstedt gewohnt, gegen Ende des ersten Jahres bin ich in eine 2er-Wohngemeonschaft in Eimsbüttel gezogen und im vierten Jahr mit meinem Freund zusammen nach Winterhude.
Zahlst du bereits zurück?
Ja, 2018 war mein erstes Rückzahlungsjahr.
Empfindest du die Zahlungen als hoch? Kannst du konkret beschreiben, wie die Zahlung abläuft (ohne konkrete Beträge zu nennen): Monatlich, jährlich? Musst du einen Steuerbescheid oder Lohnabrechnungen einreichen?
Momentan – also bezogen auf meine Einkommenssituation im Jahr 2018 und perspektivisch jetzt, 2019 – empfinde ich die Zahlungen als hoch. Nicht absolut, aber bezogen auf mein momentanes Einkommen, da ich sowohl 2018 als auch jetzt, 2019, nur ganz knapp über der Einkommensgrenze verdiene und aus diesem Grund die abzuzahlenden Beträge einschneidender sind, als sie es bei einem weit über der Grenze liegenden Einkommen wären. Dennoch empfinde ich das nicht als ungerecht oder störend, denn es zählt schließlich jedes Jahr, in dem ich zurückzahle, als Rückzahlungsjahr, unabhängig davon, wieviel ich in dem jeweiligen Jahr tatsächlich zurückzahle. So habe ich mit 2018 und 2019 bereits zwei von den maximal zehn Rückzahlungsjahren abgedeckt, in denen ich aber absolut betrachtet nur vergleichsweise wenig bezahle.
Die Zahlung selbst läuft bei mir jährlich ab. Ich muss immer bis zum Ende des Folgejahres meinen bestandskräftigen Einkommenssteuerbescheid des Vorjahres einreichen, auf Grundlage dessen ich dann eine entsprechende Rechnung bekomme. Ich bin also selbst dafür verantwortlich, mir während des Jahres monatlich Beträge zurückzulegen, damit ich den Betrag dann im darauffolgenden Jahr auch bezahlen kann.
Dieses Vorgehen empfinde ich als angenehm, da es mir viel finanziellen Freiraum während des Jahres gewährt. Als kleines anschauliches Beispiel: Für das Jahr 2018 muss ich bis Ende 2019 den Einkommenssteuerbescheid einreichen. Daraufhin bekomme ich eine Rechnung mit dem Rückzahlungsbetrag, den ich dann sofort oder nach Vereinbarung begleichen kann. Um vom Rechnungsbetrag nicht überrascht zu werden, habe ich mir im Jahr 2018 monatlich jeweils den Betrag zurückgelegt, den ich aufgrund meines geplanten Jahresbruttoeinkommens brauche, um insgesamt auf die voraussichtliche Rückzahlungssumme zu kommen. Während des Jahres konnte ich auf diesen Betrag aber natürlich immer zugreifen und wusste, dass ich erst Ende 2019 den gesamten Betrag zur Verfügung haben muss. Das Schöne ist außerdem, dass ich nun in 2019 den Betrag, den ich zurückgezahlt habe, direkt wieder von der Steuer absetzen kann.
Kannst du den Umgekehrten Generationenvertrag weiterempfehlen?
Absolut. Ich finde, der Umgekehrte Generationenvertrag ist die ideale Möglichkeit der Studienfinanzierung, die Aspekte der Chancengerechtigkeit mit Selbstbestimmtheit und Fairness kombiniert. Dennoch sollte man sich darüber im Klaren sein, dass die Rückzahlungsphase irgendwann beginnt.
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