Die Zivilrechtliche Abteilung des 71. Deutschen Juristentags, der vom 13. bis 15. September 2016 in Essen stattfand, stand unter dem Thema „Digitale Wirtschaft – analoges Recht: Braucht das BGB ein Update?“ Gutachter war Professor Dr. Florian Faust von der Bucerius Law School. Er behandelte in seinem Gutachten Verträge über digitale Inhalte, die Haftung bei Inanspruchnahme unentgeltlicher Leistungen im Internet und den Schutz von Daten. Die Frage, ob das BGB ein Update brauche, beantwortete er mit einem klaren Nein: Das BGB sei durchaus „fit“ für die digitale Welt; punktuelle Neuregelungen genügten, um den Anforderungen des Internet-Zeitalters gerecht zu werden. So sprach sich Professor Faust etwa dafür aus, bei dem Herunterladen von Dateien oder Streamen von Filmen den Verbraucherschutz zu stärken und ein Gesetz zum Schutz von auf fremden Rechnern – insbesondere in einer Cloud – gespeicherten Daten zu erlassen. Nachdrücklich warnte er davor, einen besonderen „Vertrag über digitale Inhalte“ zu schaffen, wie es der Entwurf einer EU-Richtlinie vorsieht: „Ein Gesetzbuch, das aus Abschnitten für Verträge über digitale Inhalte, Staubsauger, Autos, Getreide und Überraschungseier besteht, wäre ein Gräuel.“
In Essen wurde das Gutachten durch Referate zu den Themen „Dauerschuldverhältnisse über digitale Dienste“ (Rechtsanwalt Professor Dr. Bartsch), „Sachmängelgewährleistung beim Software-Erwerb“ (Vorsitzende Richterin am LG Hummelmeier) und „Verträge über digitale Inhalte als Lizenzverträge“ (Professor Dr. Obergfell) ergänzt. An die Referate schloss sich eine angeregte und teils sehr kontroverse Diskussion an, an der sich zahlreiche Zivilrechtswissenschaftler und Praktiker beteiligten. Sie machte noch einmal die hohe Komplexität der Thematik deutlich, die aus der Verbindung technischer Fragen mit Problemen des bürgerlichen Rechts, des Urheberrechts und des Datenschutzrechts resultiert. Zur Freude von Professor Faust wurden in der abschließenden Abstimmung nahezu alle seiner Thesen angenommen.
Außer Professor Faust und zweien seiner Mitarbeiter waren auch drei Studierende aus dem Studienjahrgang 2015 in Essen dabei. Sie hatten sich im Sommertrimester in einem Seminar mit dem Entwurf der EU-Richtlinie über digitale Inhalte beschäftigt und – nach nur einem Jahr Studium! – hervorragende Seminararbeiten vorgelegt.