Bruno Gebhardi schließt Promotionsverfahren ab

Bruno Gebhardi legt seine Dissertation zum Thema verhaltensökonomisch informierte Steuerungsinstrumente im deutschen Verwaltungsrecht („Nudging“) vor

Forschung & Fakultät |

Abschluss des Promotionsverfahrens

Am 13. Dezember 2021 hat Bruno Gebhardi sein Promotionsverfahren erfolgreich abgeschlossen. Zum Abschluss des Verfahrens hielt Gebhardi einen Vortrag mit anschließender Aussprache zur Nachhaltigkeitsberichterstattung nach der Corporate Sustainability Reporting Directive. Die Mitglieder des Prüfungsausschusses waren Professorin Dr. Birgit Weitemeyer, Professor Dr. Jörn Axel Kämmerer und Professor Dr. Michael Fehling.

Thema und Inhalt der Dissertation

Betreut wurde Gebhardis Dissertation von Prof. Fehling. Das Zweitgutachten erstellte Professor Dr. Christian Bumke. Das Thema der Dissertation sind verhaltensökonomisch informierte Steuerungsinstrumente („Nudging“). Die Arbeit greift das Konzept des „Nudging“ von Cass Sunstein und Richard Thaler auf. Diese schlagen vor, verhaltenspsychologisches Wissen für staatliche Steuerung zu nutzen.

Gebhardis Arbeit analysiert das „Nudging“ und entwickelt eine vergleichbare Kategorie verhaltensökonomisch informierter Instrumente. Diese Instrumente orientierten sich an den bekannten Steuerungsinstrumenten des deutschen Verwaltungsrechts. In den Referenzgebieten des Kapitalmarktrechts, des Datenschutzrechts und des Wahlrechts werden verfassungsrechtliche Maßstäbe für den Einsatz der Instrumente entwickelt.

Zur Person

Gebhardi schloss das Promotionsverfahren summa cum laude ab. Er studierte Rechtswissenschaften an der Bucerius Law School (Jahrgang 2009) und arbeitete ebendort promotionsbegleitend als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl Öffentliches Recht III für Öffentliches Recht und Rechtsvergleichung.

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