Christopher Reibetanz schließt Promotionsverfahren ab

Am 11. November 2024 schloss Christopher Reibetanz sein Promotionsverfahren an der Bucerius Law School mit der mündlichen Promotionsprüfung ab.

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Thema und Inhalt der Dissertation

In seiner Dissertation widmet sich Christopher Reibetanz dem Kollisionsrecht der faktischen Lebensgemeinschaft. Im deutschen (Familien-)Recht ist das nichteheliche Zusammenleben bislang nur punktuell geregelt. In zahlreichen ausländischen Rechtsordnungen ist das anders: Teilweise werden Lebensgefährten unter bestimmten Voraussetzungen rechtlich wie Ehegatten behandelt. Dazu zählen einige osteuropäische Rechtsordnungen, aber auch Länder wie Brasilien, Neuseeland, Australien und Irland. In Fällen mit Auslandsberührung gilt es angesichts dieser großen Unterschiede zu klären, welche Rechtsordnung zur Anwendung kommt.

In seiner Dissertation zeigt Christopher Reibetanz Bewältigungsdefizite des geltenden europäischen und deutschen Kollisionsrechts auf. Dabei geht er auf die Regelungslücken ein, die sowohl im europäischen als auch im autonomen Kollisionsrecht bestehen. Auf der Grundlage kollisionsrechtsvergleichender Beobachtungen unterbreitet einen Vorschlag zur kollisionsrechtlichen Behandlung faktischer Lebensgemeinschaften de lege ferenda.

 

Betreuung und Disputation

Die Promotion wurde von Professor Dr. Karsten Thorn, Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Internationales Privat- und Handelsrecht und Rechtsvergleichung, betreut. Das Zweitgutachten verfasste Professorin Dr. Dr. h.c. mult. Katharina Boele-Woelki, ehemalige Präsidentin der Bucerius Law School.

Die mündliche Prüfung erfolgte in Form einer Disputation, in deren Rahmen Christopher Reibetanz seine Untersuchungsergebnisse präsentierte. Im Anschluss daran diskutierte er seine Thesen mit den Mitgliedern des Prüfungsausschusses. Dieser bestand aus Professor Dr. Paul Krell, der den Vorsitz übernahm, sowie Professorin Dr. Dr. h.c. mult. Boele-Woelki und Professor Dr. Karsten Thorn. Die Dissertation erscheint im kommenden Jahr in der vom Hamburger Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht herausgegebenen Schriftenreihe "Studien zum ausländischen und internationalen Privatrecht".

 

Zur Person

Christopher Reibetanz studierte Rechtswissenschaften an der Bucerius Law School mit einem Auslandsaufenthalt in Cambridge. Promotionsbegleitend arbeitete er als Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl von Prof. Dr. Karsten Thorn. 2022/2023 nahm er am Programme in European Private Law for Postgraduates (PEPP) teil, das ihn zu Aufenthalten an die Universitäten Münster, Zagreb, Leuven und Genua führte. Seit März 2024 ist er Rechtsreferendar am Oberlandesgericht Celle.

 

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Christopher Reibetanz

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