Am 11. November veranstalteten die Studenten des Bucerius International Programs die erste Comparing Comparisons Conference. In sechs Gruppen beleuchteten die Teilnehmer Fragen internationaler Rechtsvergleichung. Dabei stellten sie die unterschiedlichen Herangehensweisen verschiedener Rechtssysteme dar und gingen auf Ähnlichkeiten und Unterschiede bei der Lösung von Problemen ein. Die diskutierten Themen reichten von der Frage nach einem Verbot von Vollverschleierung über die Todesstrafe bis hin zur Rolle des Deals in unterschiedlichen Rechtssystemen. Es moderierten die Mitglieder des Exekutivskommitees der International Acadamy of International Law.
Die Veranstaltung begann mit einem Vergleich europäischer Gesetzgebung zum Verbot von Vollverschleierung. Die Studenten wägten Regelungen in Frankreich, Belgien und den Niederlanden gegeneinander ab. So sei Frankreich 2010 das erste europäische Land gewesen, was Vollverschleierung in öffentlichen Räumen untersagte. Es folgten die Niederlande, später Belgien. Gemeinsam sei die Motivationslage gewesen: Angst vor einer Gefährdung öffentlicher Ordnung und den Rechten der Frau. Ebenfalls ähnlich gestaltete sich jedoch auch Kritik an den Gesetzen. So seien diese ineffektiv, nicht durchsetzbar und führten zu weiterer Marginalisierung betroffener Personen.
Es folgte ein Vergleich zwischen der Vollstreckung der Todesstrafe in China und muslimischen Ländern. Während in China eine Todesstrafe bei guter Führung nach zwei Jahren in eine Freiheitsstrafe umgewandelt werden könne, sei es in vielen islamisch geprägten Länden üblich einen direkten Ausgleich zwischen Operfamilie und Täter zu schaffen. Der Täter werde den Angehörigen des Opfers vorgeführt, welche entscheiden könnten diesen gegen Zahlung einer Wiedergutmachung zu begnadigen. Nur in manchen Rechtssystemen könne ein Richter anschließend intervenieren und weitere Strafen verhängen.
Nach einer kurzen Pause folgte schließlich ein Vergleich von Einigungen vor Gericht - sogenannten Deals - und deren Handhabe in verschiedenen Rechtssystemen. So sei der Deal etwa in Neuseeland stark reguliert und in Kanada der Richter mehr involviert, als in anderen Ländern. In den USA hingegen endeten in manchen Staaten bis zu 95% aller Fälle in Deals. Dies ergäbe sich aus der Natur des Rechtssystems, was überlastet und auf effiziente Prozessführung angewiesen sei. Angeklagte in den USA seien infolge der „Deal-Kultur“ immensem Druck ausgesetzt, ergänzte Professor Curran. Ein Deal beruhe oft nicht mehr auf Freiwilligkeit, sondern käme durch Drohungen der Staatsanwaltschaft, Familienmitglieder zu verfolgen oder schwerere Taten anzuklagen, zustande. Dies habe oft zur Folge, dass selbst Unschuldige auf schuldig plädierten, um sich oder ihre Familie zu schützen.