Datenkrake Auto? Die Nutzung persönlicher Daten aus autonomen Fahrzeugen

Autos, die nur mit der Stimme gesteuert werden, von alleine bremsen und Staus in vielen Kilometern Entfernung automatisch umfahren – das alles klang früher wie aus einem Science-Fiction Film. Doch dank moderner Technik sind wir heutzutage gar nicht mehr so weit davon entfernt, dass unsere Autos genauso smart werden wie unsere Handys.

Forschung & Fakultät |

Das bringt natürlich viele Chancen, doch auch gerade im rechtlichen Bereich lauern deswegen auch viele Gefahren.

Gerade die Nutzung persönlicher Daten aus autonomen Fahrzeugen stellt momentan eine rechtlich hochrelevante Frage dar, die Dr. Phillip Hacker von der Humboldt Universität zu Berlin deswegen in einem Gastvortrag am 20. März 2017 vor einem interessierten Publikum aus Studierenden und Professoren näher beleuchtete.

Denn natürlich hat die Datenauswertung in Fahrzeugen einen hohen Nutzen für viele Autofahrer: Die Anpassung der Fahrweise und der Bremsmuster an den individuellen Fahrstil, automatische Speicherungen häufig besuchter Orte, wie dem Lieblingsrestaurant oder dem Arbeitsplatz, oder eingebaute Sprachanalyseprogramme ermöglichen ein rundum personalisiertes Fahrerlebnis. Autohersteller haben die Attraktivität solcher digital-personalisierten Autos natürlich längst erkannt. Dieter May, Bereichsleiter für Digitale Dienste bei BMW bemerkte dazu in der Süddeutschen Zeitung treffend: "Das Personalisieren ist das, was in Zukunft Mehrwert bringt“.

Gleichzeitig sorgt die Datenauswertung in Autos durch die Unternehmen jedoch auch für ein massives Datenschutzproblem: Denn weil ein Auto als geschützter und privater Raum wahrgenommen wird, enthüllen Autofahrer darin in der Regel viele privaten Informationen, die es Firmen erlaubt, Persönlichkeitsprofile zu erstellen, und diese Daten weiterzuverkaufen. So können persönliche Schwächen, die sich beim Autofahren zeigen, für ausbeuterische Verträge ausgenutzt werden. Doch wie soll man die Käufer darauf aufmerksam machen, was mit ihren Daten geschehen könnte, wenn die meisten doch nicht die langen und unübersichtlichen Datenschutzerklärungen lesen?

Hacker stellte dazu zunächst die aktuellen Richtlinienentwürfe der EU dar und zeigte auf, wie das aktuelle deutsche Recht Antworten auf diese Frage bieten könnte. Danach stellte er drei Lösungsvorschläge vor, die für künftige Gesetzgebungsmöglichkeiten zum Thema Datenauswertung aus autonomen Fahrzeugen diskutiert werden: Zunächst könnten Käufer von autonomen Fahrzeugen die Wahl zwischen zwei Vertragstypen haben, wobei sie bei einer Variante mehr zahlen, um ihre Daten zu schützen. Durch den Einsatz von Big Data könnten außerdem kritische Vertragsklauseln genau für die Verbrauchertypen hervorgehoben werden, die besonders anfällig für den nachlässigen Umgang mit ihren persönlichen Daten bzw für irrationale Kaufentscheidungen im Rahmen von ausbeuterischen Verträgen sind. Zuletzt könnten Unternehmen selbst zu algorithmischer Fairness verpflichtete werden. Wenn sie die Daten der Autokäufer schon nutzen wollten, müssten sie so zumindest auch hohe Standards bei der Weitergabe und konkreten Nutzung dieser Daten wahren.

Da jedoch auch diese drei Lösungsvarianten noch keinesfalls unproblematisch anwendbar sind, wurde die Diskussion darüber bei Bier und Brezeln in der Rotunde fortgeführt.

Text

Charlotte von Fallois

NEWSLETTER

Der "Newsletter der Bucerius Law School" informiert ca. zweimonatlich über Neuigkeiten aus der Bucerius Law School und Termine.