Datenschutz: Herausforderung und Chance im digitalen Zeitalter

Diskussion über Internet Governance im digitalen Zeitalter mit Dr. Ulf Buermeyer und Dr. Winfried Veil

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Am 17. Oktober 2018 fand im Heinz Nixdorf Hörsaal der Bucerius Law School eine Veranstaltung des Studium generale zum Thema "Internet Governance – Freiheit und Souveränität im digitalen Zeitalter" statt. Organisiert wurde diese von Studenten des Jahrgangs 2015, Arian Henning und Carl Cevin-Key Coste.

Zu Beginn der Veranstaltung gab Henning eine Einleitung in die Entstehung der Veranstaltung, und stellte die Teilnehmer der Diskussion vor, die anschließend von Coste moderiert wurde. Dies war einerseits Dr. Ulf Buermeyer, der neben seiner Anstellung als Richter am Landgericht Berlin und wissenschaftlichen Mitarbeit am Verfassungsgerichthof des Landes Berlin auch als Vorsitzender der Gesellschaft für Freiheitsrechte Bekanntheit erlangt hat. Zudem war Dr. Winfried Veil zu Gast, der als Referent im Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat ist, an der Diskussion jedoch privat als Datenschutzexperte teilnahm.

Der erste Abschnitt behandelt die Frage, weshalb Daten überhaupt geschützt werden. Nachdem Buermeyer die historische Entwicklung des Rechtes auf Datenschutz aus dem Volkszählungsurteil dargelegt hatte, erläuterte Veil die verschiedenen möglichen Schutzrichtungen, welche dem Datenschutzrecht (teils fälschlicherweise) zugeschrieben werden. Im Rahmen der anschließenden Diskussion über Grenzen und Anforderungen an die Nutzung von Daten durch Private wurde deutlich, dass die Frage bezüglich der Angemessenheit des Regelungskonzeptes der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung nicht einheitlich zu beantworten ist.

Weiterhin wurde anhand von Beispielen wie der Street-Photography, oder des Verbotes des Anbringens von Klingelschildern aus Datenschutzgründen, auch über die Probleme der momentanen Gesetzeslage debattiert. Mittels eines Vergleiches zu neueren Urteilen wurde auch eruiert, ob und wie möglicherweise private Unternehmen zur Sicherstellung des Datenschutzes in die Pflicht genommen werden können, und möglicherweise müssen. Hierbei wurde der Blick auch auf andere betroffene Grundrechte der Bürger gelenkt.

Die anschließende Fragerunde aus dem Publikum richtete den Blick unter anderem, ähnlich der vorherigen Debatte über möglichen Datenmissbrauch, auf den staatlichen Schutz von Datenmissbrauch. Nachdem dies den ersten Teil der einsichtsreichen und hochkarätigen Veranstaltung beendete, hatten die Gäste noch die Möglichkeit, sich bei Wein und Brezeln weiter über das Thema Datenschutz auszutauschen.

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Text: Christoph Ludwig, Student; Foto: Arian Henning

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