Vieles spricht dafür, dass große Teile des Vermögens mit dem Tod nicht nach den Regeln des Erbrechts, sondern auf andere Weise gewidmet werden: Je nach Rechtsordnung und Zielsetzung kommen hierfür die Errichtung von Stiftungen und Trusts, der Abschluss von Lebensversicherungen sowie Instrumente wie joint ownership und pension schemes in Betracht. Für diese erbrechtlichen Funktionsäquivalente hat sich im angloamerikanischen Recht der Begriff will-substitutes durchgesetzt. Es ist bezeichnend, dass wir in den kontinentalen Rechtsordnungen für dieses Phänomen noch nicht einmal einen Begriff haben. Es fehlt sowohl an Wissen als auch an Theorie.
Diese Lücke wollen Prof. Dr. Anne Röthel und ihre Kooperationspartnerin von der University of Oxford, Prof. Dr. Alexandra Braun, zusammen mit einem internationalen Netzwerk von Rechtswissenschaftlern aus Europa, Nordamerika und Australien schließen. Neben einem rechtstatsächlichen und rechtsvergleichenden Erkenntnisinteresse liegt das dogmatische Anliegen in der Entschlüsselung des Propriums des Erbrechts und seiner Abgrenzung vom nicht erbrechtlichen Erwerb. Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) fördert die internationale Forschungskooperation mit Personal- und Sachmitteln bis Ende des Jahres 2015.
Nähere Informationen auch unter http://www.law.ox.ac.uk/event=13405