Die 500. Promotion stammt von Kilian Wegner

Kilian Wegner hat in seiner Promotion das grenzüberschreitende Verbandsstrafrecht untersucht – Forschungsheft 2020/21: Artikel #12

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Als sich Kilian Wegner 2013 in einer Vorlesung zu Wort meldete, war seine Laufbahn eigentlich schon vorgegeben. Die Studierenden diskutierten damals leidenschaftlich über eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes, in der es um das Verhältnis des deutschen und europäischen Strafrechts ging. Auch Wegner bezog Position. Als die Vorlesung beendet war, sprach der Dozent den jungen Studenten an. Seine Einschätzung zu dem Urteil sei interessant, sagte er. Und ermutigte ihn, sie mal aufzuschreiben.

 

Erste wissenschaftliche Arbeiten schon während des Studiums

Das Gespräch hatte Folgen. Im April 2013 erschien ein wissenschaftlicher Aufsatz von Wegner, den er zusammen mit Prof. Thomas Rönnau schrieb – und der Jahre später sein Doktorvater werden sollte. In der Zwischenzeit veröffentlichte Wegner zahlreiche Publikationen. Im Oktober 2020 dann die Krönung der bisherigen wissenschaftlichen Laufbahn: Wegner schloss seine Promotion ab – als 500. Doktorand, und das auch noch im Jubiläumsjahr der Bucerius Law School. Der Titel: „Transnationale Sanktionsverfahren gegen Verbände – Transnationaler Geltungsbereich des Sanktionsrechts, Mehrfachverfolgung, grenzüberschreitende Sanktionsvollstreckung.“

 

Ruf der Europa-Universität Viadrina in Frankfurt/Oder

Inzwischen wurde Wegner, 32 Jahre alt, an die Europa-Universität Viadrina in Frankfurt/Oder berufen. Im April 2021 hat er dort eine Juniorprofessur angetreten. Und er hat sich vorgenommen, einiges von dem, was er selbst an der Bucerius Law School erleben durfte, nun an seine Studierenden weiterzugeben. „Die Betreuung an der Law School ist einzigartig,“ sagt er. „So viel Raum für individuelle Förderung möchte ich nun auch meinen Studierenden bieten.“

 

Promotion an der Bucerius Law School

Seine Doktorarbeit hat er an der Law School bei Prof. Thomas Rönnau geschrieben. Sie behandelt Rechtsfragen, die sich bei grenzüberschreitenden Straf- und Sanktionsverfahren stellen. Viele Verbände sind international tätig. Werden Sanktionen gegen sie eingeleitet, erfolgen diese oftmals über die Grenzen hinweg in mehreren Ländern. Ein prominentes Beispiel dafür war damals, als Wegner mit seiner Forschung begann, der VW-Abgas-Skandal.

Es gab aber kaum Literatur dazu. Die Frage, inwiefern Staaten Taten sanktionieren dürfen, die sich außerhalb ihres eigenen Territoriums abspielen, wurde zuvor fast nur mit Blick auf natürliche Personen diskutiert. Die Strafverfolgung von Konzernen mit Tochtergesellschaften in vielen Staaten hingegen nicht.

Wegner hat deshalb erforscht, inwiefern das Völkerrecht, das EU-Recht sowie das Verfassungsrecht einzelnen Staaten bei der Sanktionierung von Verbänden Grenzen setzen. In weiteren Komplexen hat er das Doppelverfolgungsverbot und die grenzüberschreitende Rechtshilfe bei der Verfolgung von Verbandsdelinquenz untersucht.

 

Ein Meilenstein für die Hochschule

Der Abschluss der Promotion im 20. Jahr seit Bestehen der Hochschule markiert auch für die Bucerius Law School einen Meilenstein in der Förderung ihres wissenschaftlichen Nachwuchses. Eine Aufgabe, die Präsidentin Katharina Boele-Woelki als eine zentrale Aufgabe bezeichnet: „Die fachlich wie menschlich exzellenten Rahmenbedingungen gewährleisten jungen Wissenschaftler*innen eine umfassende Unterstützung und vertrauensvolle Begleitung bei ihren Promotions- vorhaben,“ so Boele-Woelki.

 

Impulse für seine weitere Arbeit

Diese Unterstützung möchte Wegner nun auch seinen Studierenden bieten. Er möchte ihnen Impulse geben. Und sie ermutigen, im Studium schon wissenschaftliche Texte zu veröffentlichen. So, wie er es selbst 2013 nach seiner Wortmeldung in der Bucerius Law School tat.

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Kilian Wegner

Kilian Wegner studierte in Hamburg und Istanbul. Sein Referendariat absolvierte er am Kammergericht Berlin und war Visiting Scholar an der University of California Berkeley School of Law. Seit 2019 ist er auch als Rechtsanwalt zugelassen.

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