Die Arbeitswelt mitgestalten: Prof. Matthias Jacobs

Arbeitsrecht trifft Grundrechte: Verfassungsbeschwerde gegen ungleiche Zuschläge zeigt juristischen Sachverstand für die Praxis.

Forschung & Fakultät |

Arbeitsrecht hautnah erleben – Forschung trifft Praxis

Mir ist es schon immer wichtig, meinen Student*innen zu zeigen, wie nah das Arbeitsrecht am Leben ist. Dafür besuche ich mit ihnen beispielsweise oft Unternehmen in ganz Deutschland – das ist Arbeitsrecht ‚zum Anfassen‘. Nun gibt es ein Beispiel, das wie kaum ein anderes zeigt, wie bedeutend unser juristischer Sachverstand für die Arbeitswelt ist. 

Seit mehreren Jahren habe ich mit meinen Lehrstuhlmitarbeiter*innen zu der Frage geforscht, ob die Tarifvertragsparteien an die Grundrechte gebunden sind. Vor zwei Jahren dann hat mich die Carlsberg-Brauerei damit beauftragt, genau zu der Frage eine Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht einzureichen.

 

Ungleiche Nachtzuschläge und ihre rechtliche Bewertung

Der Hintergrund ist eine ungleiche Bezahlung von Beschäftigten, die regelmäßig nachts arbeiten im Schichtdienst, und solchen, die ungeplant im Bedarfsfall einspringen. Wer regelmäßig nachts arbeitet, bekommt laut vielen Tarifverträgen einen Aufschlag von 25 Prozent auf das Gehalt. Für die kurzfristig übernommenen Schichten gibt es dagegen zumeist 50 Prozent mehr. Durch den höheren Zuschlag soll die fehlende Planbarkeit des spontanen Einspringens ausgeglichen werden. Das Bundesarbeitsgericht hatte diese Differenzierung jahrzehntelang gebilligt. 

2018 aber hat es unerwartet die eigene Rechtsprechung gekippt und die Ungleichbehandlung für rechtswidrig erklärt: Alle Arbeitnehmer*innen, die nachts arbeiten, erhalten nun den höheren Zuschlag. Das war zu einer Zeit, als mein früherer Habilitand, Tino Frieling, und ich gerade einen Aufsatz zur Grundrechtsbindung der Tarifparteien veröffentlicht hatten. Es war also bekannt, dass wir am Lehrstuhl großen Sachverstand in dieser Frage haben, und so bekam ich von Carlsberg den Auftrag, die Verfassungsbeschwerde zu erheben.

Fortschritte im Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht

Damit haben wir schon viel bewegt. Die meisten Verfassungsbeschwerden werden als unzulässig abgelehnt oder nur im schriftlichen Verfahren entschieden. Hier ist es aber so, dass das Bundesverfassungsgericht im Sommer 2023 eine sogenannte ‚große Zustellung‘ in die Wege geleitet hat, das heißt, es hat die Frage dem Bundeskanzleramt, verschiedenen Bundesministerien, Verbänden und weiteren Sachverständigen mit einem Fragenkatalog zur Stellungnahme vorgelegt. 

Das ist ein Indiz dafür, dass der ganze Erste Senat und nicht nur eine kleine Kammer über die Verfassungsbeschwerde entscheiden und dass es wohl auch zu einer mündlichen Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht kommen wird. Da würde ich als Verfahrensbevollmächtigter der Beschwerdeführerin ausführlich darlegen können, was wir am Lehrstuhl zu dieser Frage erforscht haben. Das ist für mich sehr aufregend.

Außerdem trage ich mit wissenschaftlicher Expertise – auch meiner wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen – zu einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts bei, die enorme wirtschaftliche Bedeutung für viele Unternehmen hat.“

Aus Forschungsheft 2022 | 2023

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