Die Bucerius Law School bei der 35. Tagung für Rechtsvergleichung

Nachwuchsförderpreis für Elias Bornemann – Generalreferat von Prof. Dr. Birgit Weitemeyer.

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Elias Bornemann, wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Stiftungsrecht und das Recht der Non-Profit-Organisationen sowie Doktorand bei Professor Dr. Christian Bumke, erhielt den Nachwuchsförderpreis der Gesellschaft für Rechtsvergleichung. Die Auszeichnung für seinen Beitrag „Religiöse Pluralität und demokratischer Rechtsstaat – Die pluralistischen Demokratietheorien Robert A. Dahls und Ernst Fraenkels im aktuellen religionssoziologischen Kontext“ erhielt er aus der Hand von Professor Dr. Dr. h.c. mult. Reinhard Zimmermann, der neben seiner Tätigkeit als Direktor des Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Privatrecht Affiliate Professor der Bucerius Law School ist. Die Preisverleihung fand im Rahmen der 35. Tagung für Rechtsvergleichung in Bayreuth statt, in deren Tagungsband in der Reihe „Rechtsvergleichung und Rechtsvereinheitlichung“ (Verlag Mohr Siebeck) der Beitrag veröffentlicht werden wird.

Ebenfalls ausgezeichnet wurde der Absolvent der Bucerius Law School, Benedikt Naarmann, der für seine unter der Betreuung von Professor Dr. Gerhard Wehrle (Humboldt-Universität, Berlin) verfasste Dissertation „Die strafrechtliche Bewertung von Religionsbeschimpfung und Religionshetze in Deutschland, England, Indien und Pakistan“ den Ernst-Rabel-Preis erhielt.

Im fachlichen Teil der Tagung verantwortete Professor Dr. Birgit Weitemeyer, Inhaberin des Lehrstuhls für Steuerrecht und Leiterin des Instituts für Stiftungsrecht und das Recht der Non-Profit-Organisationen, den rechtsvergleichenden Generalbericht der Fachgruppe Handels- und Wirtschaftsrecht zum Thema „Stärkung des Stiftungswesens“.

Text

Julia Theele

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