Die deutsche Unternehmensmitbestimmung durch Arbeitnehmer steht vor dem EuGH auf dem Prüfstand

Ist die deutsche Unternehmensmitbestimmung in ihrer jetzigen Form unionsrechtswidrig?

„Kulturrevolution“, „potentielles juristisches Erdbeben“ mit diesen Worten führte Herr Till Wansleben, wissenschaftlicher Assistent bei Professor Dr. Dr. h.c. Holger Fleischer am Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht, bei seinem Gastvortrag an der Bucerius Law School am 25. Mai 2016 die Bedeutung und die Brisanz des Vortragsthemas vor Augen. Anhand eines Beschlusses des Kammergerichts (Berlin) vom 16. November 2015 erarbeitete Wansleben mit den Teilnehmern die Problematik und leitete die engagiert geführte Diskussion über die Vereinbarkeit des deutschen Mitbestimmungsrechts mit dem Unionsrecht. Wansleben erreichte mit seinem Vortrag, dass ausnahmslos alle Teilnehmer nun gebannt auf die Entscheidung des EuGH in der Sache Erzberger ./. Tui warten, in der über die Zukunft der deutschen Unternehmensmitbestimmung entschieden wird.

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Knut Göring, Teilnehmer des Schwerpunktbereichs III (Arbeit, Wirtschaft und Soziales) bei Herrn Professor Dr. Jacobs

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