Am 26. Oktober 2018 veranstaltete das Notarrechtliche Zentrum Familienunternehmen (NZF) seine nunmehr 7. Jahrestagung an der Bucerius Law School. Diese bei Interessierten, Freunden, Mitwirkenden und Förderern aus ganz Deutschland mittlerweile fest etablierte Veranstaltung, die jedes Jahr am letzten Freitag im Oktober stattfindet, stand dieses Jahr inhaltlich ganz im Zeichen der Frage der rechtlichen und tatsächlichen Betrachtung der Familie des Familienunternehmers.
Inhaltlich eröffnet wurde die Tagung mit einem Vortrag von Jan Peter Tornow zum Thema „Modelle der Identifikation der Unternehmerfamilie“. Aufgezeigt wurde das Zusammenspiel von Corporate und Family Governance. Aufgabe der Family Governance sei es dabei, den Einfluss der Unternehmerfamilie auf das Unternehmen professionell zu gestalten und die Familie als tragende Säule aufzustellen. Auch wenn sich die Unternehmerfamilie typischerweise häufiger und intensiver als andere Familien auf der Ebene des Vertrages trifft, zeigte der Referent, dass Familien nicht durch bloße Vertragsgestaltung funktionierten, sondern die Familienmitglieder vielmehr in den gesamten Prozess mit einzubeziehen seien.
Im Anschluss nahm sich Professorin Dr. Frauke Wedemann von der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster dem Thema der „Vorsorgevollmacht des Familienunternehmers“ an. Sie führte aus, dass die Bevollmächtigung zur Wahrnehmung organisatorischer Mitgliedschaftsrechte vor dem Hintergrund des Abspaltungsverbots problematisch sein kann und Ihrer Meinung nach letztlich der Zustimmung aller Gesellschafter bedarf. Im zweiten Teil des Vortrages ging sie auf die Bevollmächtigung zur Wahrnehmung von Geschäftsführungsaufgaben ein und zeigte anhand verschiedener Konstellationen die Besonderheiten sowohl im Recht der Personengesellschaften als auch bei der GmbH auf.
Sodann schilderte Dr. Wolfgang Reetz in seinem Vortrag rechtliche Fallstricke im Zusammenhang mit dem Ehevertrag des Familienunternehmers. Unter Nachzeichnung des gleichsam interessanten wie tragischen Sachverhalts, der dem Beschluss des 12. Senats des Bundesgerichtshofs v. 15.03.2017 – XII ZB 109/16 zugrunde lag, zeigte er auf, dass im schlimmsten Falle sogar die Gesamtnichtigkeit eines Ehevertrages nach § 138 I BGB drohen kann. Im Folgenden skizzierte Reetz verschiedene Typen von Eheverträgen und wies darauf hin, dass sich in diesem Kontext die Unternehmensbewertung zu einem beachtlichen Problempunkt entwickeln kann, wenn etwa die Leistungen der Mitgesellschafter des Unternehmers genauer in Augenschein zu nehmen sind.
Nach dem Mittagessen schloss sich Dr. Malte Ivo mit einem Vortrag zu den „Chancen und Herausforderungen der Beteiligung Minderjähriger an Familienunternehmen“ an. Es wurde schnell deutlich, dass der Schwerpunkt der Betrachtung den Begriff der Herausforderungen in den Mittelpunkt zu stellen hat. Ivo skizzierte mögliche zivil- sowie steuerrechtliche Vorteile der Beteiligung minderjähriger Gesellschafter, deren jeweilige Besonderheiten durch den rechtlichen Berater stets zu beachten sind. Dabei bringt insbesondere die ungeplante Beteiligung durch Erbfall Schwierigkeiten bei der gesetzlichen Vertretung und der ggf. erforderlichen Einschaltung des Familiengerichts mit sich, die teils erhebliche zeitliche Verzögerungen verursachen können.
Professorin Dr. Anne Röthel führte in den letzten Vortrag ein, den Sie als „erste Hilfe“ auf einem komplexen, wie auch praxisrelevanten Themenfeld ankündigte. Diese Einordnung traf dann auch ohne Abzüge auf die Ausführungen von Dr. Johannes Weber zum Thema „Die EU-Güterrechtsverordnungen – neue Perspektiven für internationale Familienunternehmen“ zu. Dr. Johannes Weber betonte, dass neben unternehmerische auch private Lebenspläne treten, wenn der Unternehmer in eine Ehe eintritt und dass die gesetzlichen Regelungen des Ehegüterrechts das Schicksal dieser Lebenspläne miteinander verknüpfen. Die Komplexität der Thematik erhöht sich dabei noch im Falle internationaler Eheschließungen. Anschaulich skizzierte und verglich er die alte Rechtslage nach Art. 14 und 15 EGBGB mit dem neuen Regelungsregime und betonte die Brisanz des Themas für Notare und Gestalter.
An dieser Stelle weisen wir schon jetzt auf das im Mai 2019 anstehende Werkstattgespräch sowie unsere nächste Jahrestagung hin, die am 25. Oktober 2019 unter der Überschrift „Grundfragen der Organisation von Familienunternehmen“ im Moot Court der Bucerius Law School in Hamburg stattfinden wird. Nähere Informationen zu beiden Veranstaltungen werden zeitnah auf der Homepage des Notarrechtlichen Zentrums Familienunternehmen abrufbar sein.