Die Law Clinic der Bucerius Law School auf der 13. Soldan Tagung für Anwaltsrecht in Köln

Am 29./30. Juni 2017 besuchte eine Delegation der Law Clinic, bestehend aus Jessica Krüger, Ronja Riese, Bianca Sukrow und Ennio Friedemann, die 13. Soldan-Tagung in Köln.

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Thema der Tagung: „Studentische Rechtsberatung in Law Clinics – ist klinische Juristenausbildung sinnvoll, notwendig oder unerwünscht?“ Der Auftaktvortrag von Professor Matthias Kilian gab zunächst einen Überblick über die in Deutschland existierenden Law Clinics: Tatsächlich haben mittlerweile mit Ausnahme von zwei Standorten alle rechtswissenschaftlichen Fakultäten eine Law Clinic. Dabei umfasst der Begriff „Law Clinic“ unterschiedlichste Konzepte und Ausgestaltungen der studentischen Rechtsberatung. So betreibt die Humboldt-Uni in Berlin beispielsweise gleich vier verschiedene Law Clinics: Eine Refugee Law Clinic, eine Verbraucherrechts-Law Clinic (Consumer Law Clinic), eine Law Clinic Grund- und Menschenrechte und die Law Clinic Internetrecht.

Im weiteren Verlauf der Tagung stellte sich heraus, dass es sich bei ungefähr der Hälfte aller studentischen Rechtsberatungen um Refugee Law Clinics (RLC) handelt. Das mit künftig fünf Rechtsgebieten deutlich breitere Angebot unserer Law Clinic stellt damit eine Ausnahme in der deutschen Law Clinic Landschaft dar. Auch der Umfang, in dem AnwältInnen in die Beratung eingebunden sind, ist höchst unterschiedlich und kann zu erheblichen Qualitätsunterschieden bei den Beratungen führen. Vor allem VertreterInnen der Anwaltschaft äußerten deshalb den Wunsch nach umfassenderen gesetzlichen Regelungen von Law Clinics. Das hätte jedoch unweigerlich zur Folge, dass die Vielfalt sowie die zuweilen womöglich etwas unkonventionelle, aber durchaus wirksame Eigenverwaltung der StudentInnen beschnitten würden. Ein allzu enger Rahmen kann – wie das Beispiel der Tax Law Clinic Hannover zeigt – in Extremfällen sogar zum Scheitern eines solchen Projekts führen. Schuld hieran ist jedoch nie ausschließlich der derzeit eher unbestimmte Rechtslage, sondern vielmehr die noch bei einigen Anwaltskammern und Behörden ausgeprägte Skepsis gegenüber Law Clinics und die unzureichende Unterstützung durch die Universitäten. Die momentan maßgebliche Rechtsgrundlage der studentischen Rechtsberatung, § 6 Rechtsdienstleistungsgesetz, fordert im Wesentlichen, dass unentgeltliche Rechtsberatungen nicht im Zusammenhang zu entgeltlichen Tätigkeiten stehen dürfen und von Personen mit Befähigung zum Richteramt begleitet oder angeleitet werden müssen. In Zukunft könnte es genauere Regelungen zu vorbereitenden Lehrinhalten und Einbindung von AnwältInnen geben; konkrete Pläne gibt es aber noch nicht. 

Besonders interessant waren auch die Präsentationen der britischen Anwältinnen Hannah Camplin und Keeley Fletcher, die Law Clinics an der UWL und der University of Sheffield betreuen und von ihren Erfahrungen berichteten. Da es in England für einkommensschwache Menschen kaum Möglichkeiten gibt, bezahlbaren Rechtsschutz zu erhalten und das Case Law für Laien ziemlich undurchsichtig ist, stellen Law Clinics oft die einzige Chance für mittellose Menschen dar, ihre Rechte geltend zu machen. Da die englische Juristenausbildung kein Referendariat beinhaltet, stellen Law Clinics dort zudem die einzige Möglichkeit dar, die erworbenen Kenntnisse in der Praxis zu testen. Deshalb wurden sie von manchen Universitäten wie z. B. der University of Sheffield als integraler Bestandteil in das Pflichtstudium aufgenommen. Auf der Basis dieser Erkenntnisse wurde diskutiert, ob auch in Deutschland die Law Clinics stärker in das Curriculum eingebunden werden könnten und z. B. als Alternative zu Praktika dienen könnten.

Neben den inhaltlichen Anregungen wurden die Pausen für gute Gespräche, Diskussionen und Netzwerkarbeit genutzt, sodass wir am Freitag mit zahlreichen neuen Kontakten und dem Kopf voller Ideen und Anregungen den Rückweg nach Hamburg antreten konnten.

Der offizielle Tagungsbericht findet sich hier.

 

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Text: Ronja Riese und Ennio Friedemann; Foto Dirk Michel

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