Die Mensch-Maschine-Interaktion im Rechtsmarkt

Der Bucerius Innovation Day 2025 mit neuem Teilnahmerekord

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Wer von Maschinen hilfreiche Antworten erwartet, der muss ihnen sinnvolle Fragen stellen. Genau darum ging es beim Bucerius Innovation Day 2025 an der Bucerius Law School in Hamburg, der mittlerweile bereits der achte seiner Art war und die Alumni-Klasse der Teilnehmenden aus drei Open Innovation Labs (Bucerius OIL) bildet. Gemeinsam mit Expert:innen unterschiedlicher Fachrichtungen wollten sich die Teilnehmenden einen genaueren Eindruck darüber verschaffen, wie der Mensch sich mit der Künstlichen Intelligenz (KI) verständigen muss, um von ihr zu erhalten, was er erwartet. 

Das Gehirn von KI – über Lernverhalten von Large Language Models

Den Auftakt des Tages gestaltete Prof. Dr. Alexander Ecker, Neurowissenschaftler und Informatiker von der Universität Göttingen, der in einem spannenden Vortrag erläuterte, was wir über das Lernverhalten von Large Language Models wissen – und was nicht. Neuronale Netze seien demnach nicht nur eine Metapher, um die Funktionsweise maschinellen Lernens zu beschreiben. Vielmehr orientiere sich die Informatik bei der Konstruktion von generativen Sprachmodellen stark an den Erkenntnissen der Neurowissenschaft. Auf dieser Grundlage lasse sich vorsichtig prognostizieren, welchen Mehrwert die Künstliche Intelligenz kurz- und mittelfristig bieten werde: Entscheidend werde dabei die ständig fortschreitende „Einsicht“ von KI in die eigenen Limitationen sein und ihr Potential, benutzergerechte Schnittstellen zu entwickeln. Diese wiederum ermöglichen es uns, Rechtsdienstleistungsangebote zu entwickeln, die Expertenrat zumindest vorbereiten, im Einzelfall auch schlicht ersetzen können.

Die Kanzleiarbeit im Jahre 2035 – Chancen und Risiken

Ausgestattet mit soliden Informationen darüber, welche Wunschvorstellungen technisch umsetzbar sind und welche Utopie bleiben werden, hatten die Teilnehmenden im Anschluß Gelegenheit, unter der Anleitung von Anisja Porschke und Yunna Choi Szenarien für den Rechtsmarkt des Jahres 2035 zu entwerfen, in dem Anwaltskanzleien nur noch die Bedürfnisse derjenigen zu bedienen haben, die sich für Rechtsrat und Entscheidungsfindung nicht auf Machine Learning und digitalisierte Justiz stützen wollen (und dafür mit ihren Daten bezahlen müssen). Insbesondere die dystopischen Aspekte dieser Szenarien gilt es, bereits heute auf Regulierungsebene in den Blick zu nehmen. 

Aktueller Stand der KI-Regulatorik

Dafür lieferte Dr. Florian Skupin einen Überblick über den heutigen Stand der KI-Regulatorik in den Bereichen Arbeitsrecht, Urheberrecht, Haftungsrecht und Datenschutz/Compliance, in denen es jeweils Zielkonflikte zu regeln gelte, die zwischen effizienzfördernder Datentransparenz und dem Verfügungsrecht über eigene Daten bestünden. Ein besonders interessanter Gedanke war dabei die Frage, ob in Zukunft Haftungsrisiken nicht nur für KI-gestützte Beratung, sondern auch für die Nichtnutzung von KI in der Rechtsberatung bestehen könnten, wenn eine KI-gestützte Beratungspraxis zum Marktstandard geworden sei. 

Dr. Felix Wendenburg moderierte wie stets souverän die einzelnen Agendapunkte und entließ einen mit 60 Teilnehmenden vollgepackten Moot Court nach einem arbeits- und erkenntnisreichen Tag an der Bucerius Law School in den sonnigen Hamburger Frühlingsabend. 

Der Bucerius Innovation Day ist das Alumni-Format des Bucerius Open Innovation Labs, einer gemeinsamen Forschungs- und Entwicklungsplattform für Rechtsabteilungen, Kanzleien und Technologiedienstleister. Das gewonnene Know-how des Open Innovation Labs wird genutzt, um Erkenntnisse für die Zukunft des Rechtsberatungsmarktes zu erhalten und die Zusammenarbeit zwischen den Teilnehmenden markt- und zukunftsgerecht zu gestalten. Alle Informationen zum Bucerius Open Innovation Lab finden Sie hier.

 

 

 

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Felix Wendenburg & Iris Wahl

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