Mit
- Wolfgang Janisch (Süddeutsche Zeitung)
- Prof. Dr. Doris König (Richterin des Bundesverfassungsgerichts)
- Renate Künast (MdB, DIE GRÜNEN)
- Prof. Dr. Christian Waldhoff (Humboldt-Universität zu Berlin
"Karlsruhe" hat gesprochen: Die rechtsextreme NPD verfolgt zwar verfassungsfeindliche Ziele, ist aber zu unbedeutend, um verboten werden zu können. Damit ist die verfassungsrechtliche und verfassungspolitische Debatte um die Behandlung der NPD aber nicht abgeschlossen. Denn das Gericht hat zu erkennen gegeben, dass verfassungsfeindliche Parteien durch Grundgesetzänderung von der staatlichen Parteienfinanzierung ausgeschlossen werden können. Der Gesetzgeber hat die Gelegenheit ergriffen und Art. 21 GG dementsprechend geändert. Droht nun also ein "Parteiverbot light", das in der Praxis aber fast genauso wirkt wie ein echtes Parteiverbot? Kann man wirklich sagen, dass die NPD, nur weil sie derzeit eher eine Randerscheinung ist, keine Gefahr für das demokratische Gemeinwesen darstellt? Und wie steht es nach dem Urteil um die gesellschaftliche Auseinandersetzung mit Rechtsextremismus und Rassismus in Deutschland?
Über alle diese Fragen soll unter und mit den Podiumsteilnehmerinnen und -teilnehmern aus Wissenschaft, Politik und Journalismus diskutiert werden.
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