Im Haus des Journalisten in Moskau stellte die Konrad-Adenauer-Stiftung in Kooperation mit dem Vorsitzenden des Menschenrechtsrats der Russischen Föderation am 12. September 2018 eine Studie unter dem Titel „Die Rechtslage nichtkommerzieller Organisationen nach deutschem und russischem Recht“ vor.
Im Rahmen dieser Studie nahmen die (ehemaligen) wissenschaftlichen Mitarbeiter Elias Bornemann und Dr. Victor Klene im Namen von Professorin Dr. Birgit Weitemeyer und dem Institut für Stiftungsrecht und das Recht der Non-Profit-Organisationen an vier wissenschaftlichen Konferenzen teil und verfassten das Kapitel zum deutschen Vereins- und Gemeinnützigkeitsrecht.
Viele Teilnehmenden der Konferenz – aus Forschung und verschiedenen NGOs – äußerten ihre Hoffnung, dass die zweisprachige Studie dazu beitragen werde, das Potential des Dritten Sektors in Russland besser nutzen zu können. Mit der Präsentation der Studie am 12. September 2018 geht dieses dreijährige Projekt erfolgreich zu Ende.