Diskriminierungsfreie Entgeltgestaltung

Dr. Regine Winter erläutert aktuelle höchstrichterliche Rechtsprechung: diskriminierungsfreie Entgeltgestaltung immer noch ein Prinzip ohne Praxis?

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Auf Einladung von Professor Dr. Matthias Jacobs (Bucerius Law School), Prof. Dr. Hartmut Oetker (Christian Albrechts-Universität Kiel) und Prof. Dr. Claudia Schubert (Universität Hamburg) war am 2. Februar 2023 die Richterin des Bundesarbeitsgerichts a.D., Dr. Regine Winter, im Rahmen des Arbeitsrechtlichen Praktikerseminars für Norddeutschland zu Gast. Rund 120 Teilnehmer*innen nutzten die Gelegenheit, die Zusammenfassung der aktuellen Rechtsprechung dazu von ihr aus erster Hand zu erfahren.

 

DIE REFERENTIN DR. REGINE WINTER

Nach einem erfolgreich absolvierten Diplomstudium Sozialarbeit/Sozialpädagogik studierte Winter Rechtswissenschaften an der Universität Bremen. 1996 trat sie in die brandenburgische Arbeitsgerichtsbarkeit ein. 2000 und 2001 war sie als wissenschaftliche Mitarbeiterin am Bundesarbeitsgericht tätig. Anschließend wurde sie an den damaligen Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften als Rechtsreferentin entsandt. 2009 wurde sie zur Richterin am Bundesarbeitsgericht berufen, in dem sie bis Ende 2022 die meiste Zeit im Achten Senat, dessen stellvertretende Vorsitzende sie zuletzt war, tätig war.

 

SPANNENDE THEMEN AUS AKTUELLER RECHTSPRECHUNG

Winter schilderte in der Einleitung des Vortrags zunächst die tatsächlichen Hintergründe einer Diskriminierung beim Entgelt. Leider ist, wie sie erläuterte, in Deutschland immer noch ein geschlechtsbezogenes Entgeltgefälle festzustellen, wenngleich man über die Gründe dafür nicht ganz einig ist.

Anschließend wendete sich Winter den Rechtsgrundlagen für den Grundsatz des gleichen Entgelts für Männer und Frauen bei gleicher gleichwertiger Arbeit auf unionsrechtlicher und auf nationaler Ebene zu und warf insbesondere einen Blick auf das Entgelttransparenzgesetz, dessen Begriffe Entgelt und gleiche und gleichwertige Arbeit sie näher analysierte. Außerdem ging sie auf die Rechtsfolgen einer Diskriminierung wegen des Entgelts ein, insbesondere auf die „Anpassung nach oben“.

Dabei referierte sie verschiedene aktuelle Entscheidungen des Gerichtshofs der Europäischen Union und des Bundesarbeitsgerichts. Die vorgestellte Rechtsprechung aus den unterschiedlichen Bereichen rund um das Thema Entgeltdiskriminierung nutzte sie dabei auch dafür, den anwesenden Anwält*innen an vielen Stellen praktische Beratungshinweise mitzugeben.

Am Ende wurde Winter gefragt, ob sie den Titel ihrer Dissertation heute immer noch so wählen würde, ob also die diskriminierungsfreie Entgeltgestaltung heute immer noch ein Prinzip ohne Praxis ist. Winter verneinte die Frage zwar grundsätzlich, sah aber bei der Beseitigung von Diskriminierung beim Entgelt noch „viel Luft nach oben“.

 

LEBHAFTE DISKUSSIONEN

Die Veranstaltungen fand im Moot Court der Bucerius Law School statt. Das ermöglichte in einer besonderen Gesprächsatmosphäre einen lebendigen Austausch der Teilnehmer*innen mit der Referentin. Diese hatte dafür nach jedem Themenblock Zeit für Fragen eingeräumt.

Das nächste Arbeitsrechtliche Praktikerseminar an der Bucerius Law School findet am 22.2.2024 statt. Vortragen wird die Richterin am Bundesarbeitsgericht Dr. Maren Rennpferdt. Die Veranstalter danken dem Hamburger Verein für Arbeitsrecht e.V. für die freundliche Unterstützung.

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