Am 8. Oktober 2014 hat Juliane Ahner mit einem Vortrag und der anschließenden Aussprache zum Thema ”Haftungsansprüche von Zivilisten wegen der Beteiligung Deutschlands an bewaffneten Konflikten” ihre Promotion erfolgreich abgeschlossen. Ihre Dissertation verfasste sie zum Thema ”Möglichkeit und Ausgestaltung von Investor-Staat-Schiedsverfahren in Investitionsabkommen der Europäischen Union”. Die Arbeit wurde von Professor Dr. Jörn Axel Kämmerer, Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, Völker- und Europarecht, betreut.
In ihrer Arbeit kommt Juliane Ahner zu dem Ergebnis, dass eine Kompetenz der Europäischen Union für ein Investor-Staat-Schiedsverfahren für Auslandsinvestitionen nur teilweise besteht. Die Union muss daher gemischte Investitionsabkommen gemeinsam mit den Mitgliedstaaten abschließen. Die ausschließliche Zuständigkeit des Europäischen Gerichtshofs für die Auslegung und Anwendung der Verträge und die Autonomie der Unionsrechtsordnung stehen der Unterwerfung unter ein Investor-Staat-Schiedsverfahren nicht entgegen. Die Union kann jedoch nicht alle bestehenden Verfahren nutzen und sollte einige Verfahrensregeln überdenken. Wegen drohender Schadensersatzansprüche von Investoren müssen Union und Mitgliedstaaten Regelungen für die Bestimmung der Schiedsbeklagten und die unionsinterne Haftung finden.
Juliane Ahner ist Absolventin der Bucerius Law School (Jahrgang 2003). Sie hat ihre Zweite Juristische Staatsprüfung im August 2014 am Kammergericht Berlin abgelegt.