Dissertation abgeschlossen

Julian Albrecht legt Arbeit zum Steuerrecht der Personengesellschaften vor

Forschung & Fakultät |

Am 17. Juni 2015 hat Julian Albrecht sein Promotionsverfahren mit einem Vortrag und anschließender Aussprache zum Thema „Die Entwicklung des steuerrechtlichen Rückwirkungsverbots am Beispiel der jüngeren Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts“ erfolgreich abgeschlossen. Seine Dissertation mit dem Titel „Die Ein-Unternehmer-Personengesellschaft im Treuhandmodell“ wurde von Professor Dr. Birgit Weitemeyer, Inhaberin des Lehrstuhls für Steuerrecht und Leiterin des Instituts für Stiftungsrecht und das Recht der Non-Profit-Organisationen, betreut.

In seiner Arbeit befasst sich Julian Albrecht mit dem sog. Treuhandmodell, das bestimmten Kommanditgesellschaften erlaubt, für Zwecke der Gewerbesteuer eine Konsolidierungswirkung mit der Muttergesellschaft zu erreichen. Er kommt zu dem Ergebnis, dass das Modell im Jahr 2010 zu Recht vom Bundesfinanzhof anerkannt wurde. Auch rechtspolitisch ist das Modell zu begrüßen, da es auf Grundlage geltenden Rechts mit der Verrechnungsmöglichkeit einen Zustand herstellt, der bei anderen Steuerarten (Einkommensteuer) oder Rechtsformen (Kapitalgesellschaften) bereits besteht.

Julian Albrecht studierte Rechtswissenschaften an der Bucerius Law School und an der University of Cambridge. Sein Referendariat absolvierte er in Hamburg. Er war promotionsbegleitend als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl von Professor Dr. Birgit Weitemeyer tätig und arbeitet seit 2015 als Rechtsanwalt in Berlin.

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