Am 12. Oktober 2015 wurde Michael Schramm nach erfolgreicher mündlicher Prüfung promoviert. Seine Dissertation über das Thema „Einseitiges informelles Verwaltungshandeln im Regulierungsrecht“ wurde von Professor Dr. Michael Fehling betreut. Das Zweitgutachten erstellte Professor Dr. Christian Bumke.
In seiner Arbeit beleuchtet Schramm eine Handlungsform der Verwaltung von zunehmender praktischer Relevanz. Insbesondere in der Aufsicht über regulierte Wirtschaftszweige – Energie, Telekommunikation, Finanzmärkte etc. – verzichten Behörden vermehrt darauf, Sachverhalte durch Befehl und Zwang zu regeln. Stattdessen wird durch formal unverbindliche Hinweise, Leitfäden, Merkblätter oder ähnliche Äußerungen auf Bürger und Unternehmen eingewirkt. Während darin oberflächlich eine besonders schonende Methode staatlicher Aufsicht gesehen werden kann, wurzelt in diesem Vorgehen zugleich die Gefahr einer dirigistischen Feinsteuerung, die die Kompetenzen der Verwaltung überschreitet.
Schramm zeigt auf, wie diese rechtlich unverbindlichen Instrumente ihre faktische Wirkung auf die angesprochenen Personen entfalten, welchen rechtlichen Anforderungen sie unterliegen und unter welchen Bedingungen sie idealerweise eingesetzt werden sollten – oder eben nicht.
Michael Schramm ist Absolvent der Bucerius Law School (Jahrgang 2006) und war wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl Öffentliches Recht III. Zurzeit ist er Referendar im Bezirk des Oberlandesgerichts Düsseldorf.