Dissertation abgeschlossen

Mathäus Mogendorf legt Arbeit zum Internationalen Privatrecht vor.

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Am 10. November 2015 hat Mathäus Mogendorf sein Promotionsverfahren mit einem Vortrag zum Thema „Die ordre public-Widrigkeit des Strafschadensersatzes im Lichte der deutschen Rechtsprechung zu Persönlichkeitsrechtsverletzungen“ abgeschlossen. Seine Dissertation mit dem Titel „Der strukturell unterlegene Unternehmer im Internationalen Privat- und Verfahrensrecht“ wurde von Professor Dr. Karsten Thorn betreut. Das Zweitgutachten erstellte Professor Dr. Florian Faust.

In seiner Arbeit untersucht Mogendorf die in Gesetzgebung und Rechtsprechung immer stärker hervortretende Tendenz kleine und mittlere Unternehmern gegenüber ihnen strukturell überlegenen Vertragspartnern ähnlich wie Verbraucher zu schützen. Der Fokus der Arbeit liegt dabei auf einem Rechtsvergleich des diesbezüglichen europäischen und US-amerikanischen Internationalen Privat- und Zivilverfahrensrecht.

Mogendorf studierte Rechtswissenschaften an der Bucerius Law School, der Cornell Law School sowie der University of Califonia, Berkeley, School of Law, wo er den Abschluss Master of Laws erwarb. Von 2010 bis 2012 war er als Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl von Professor Dr. Karsten Thorn tätig. Sein Referendariat absolvierte er am Kammergericht Berlin. Zum 1. Dezember 2015 nimmt er eine Tätigkeit als Rechtsanwalt im Berliner Büro von Hengeler Mueller auf.

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