Dissertation abgeschlossen

Gerry Gähler legt Arbeit zum Gefährdungsschaden im Untreuetatbestand vor.

Forschung & Fakultät |

Am 30. November 2015 hat Gerry Gähler sein Promotionsverfahren mit dem Vortrag zum Thema „Strafprozessuale Ermittlungsmaßnahmen bei Datenübertragungen auf Cloud-Server“ abgeschlossen. Seine Dissertation mit dem Titel „Der Gefährdungsschaden im Untreuetatbestand“ wurde von Professor Dr. Frank Saliger betreut. Das Zweitgutachten erstellte Professor Dr. Karsten Gaede.

In seiner Dissertation untersucht Gähler die Abgrenzungskriterien und Restriktionsansätze für die Annahme eines Gefährdungsschadens in § 266 StGB. Der Fokus liegt dabei auf der Untersuchung der Legitimation des Gefährdungsschadens in § 266 StGB und der Kriterien für die die Abgrenzung dieser Rechtsfigur zu einem Endschaden sowie der Bildung systematischer umfassender Fallgruppen mit entsprechenden Restriktionsansätzen. In seinem Vortrag setzt sich Gähler mit der Frage auseinander, welchen grundrechtlichen Schutz die verschiedenen Stadien der Datenübertragung und -speicherung im Fall des „Cloud-Computing“ genießen und ob die StPO derzeit geeignete Eingriffsgrundlagen für einen Zugriff auf diese Daten bereithält.

Gerry Gähler studierte Rechtswissenschaften an der Bucerius Law School. Von 2009 bis Ende 2011 war er zunächst als Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl von Prof. Dr. Thomas Rönnau, danach in der Kanzlei Gleiss Lutz in Berlin tätig. Sein Referendariat absolvierte er am Kammergericht in Berlin. Seit dem 1. September 2015 ist Gerry Gähler als Rechtsanwalt im Berliner Büro der Kanzlei Gleiss Lutz tätig.

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