Dissertation abgeschlossen

Morten Mittelstädt legt Arbeit zu einer privatrechtlichen Grundlagenfrage vor.

Forschung & Fakultät |

Am 24. Februar 2016 hat Morten Mittelstädt mit einem Vortrag und anschließender Aussprache zum Thema "Die Bemessung von Gebrauchsvorteilen im Rücktrittsfolgenrecht (§§ 346 f. BGB)" sein Promotionsvorhaben erfolgreich abgeschlossen. Seine Dissertation zum Thema "Die Auslegung empfangsbedürftiger Willenserklärungen – Eine Kritik des herrschenden Methodendualismus" wurde von Professor Dr. Florian Faust betreut. Das Zweitvotum erstellte Professor Dr. Christian Bumke.

Die Dissertation geht der Frage nach, welchen methodischen Grundsätzen die Auslegung von Willenserklärungen folgt, deren Wirksamwerden ihren Zugang bei einem Dritten (Empfänger) voraussetzt. Sie wendet sich gegen die heute allgemein anerkannte dualistische Lehre, die bei der Anwendung von §§ 133, 157 BGB noch vorrangig vor einer normativen Auslegung nach dem objektiven Empfängerhorizont im Wege sog. natürlicher Auslegung denjenigen Erklärungssinn für maßgeblich hält, von dem die Beteiligten bei Vornahme des Rechtsgeschäfts innerlich übereinstimmend ausgingen (falsa demonstratio non nocet). Morten Mittelstädt vertritt aus Vertrauensschutzgründen stattdessen eine streng normative Auslegungslehre, die ausschließlich den objektiven Empfängerhorizont als Auslegungsmaßstab heranzieht, und behandelt die damit verbundenen Folgefragen.

Morten Mittelstädt ist Absolvent der Bucerius Law School (Jahrgang 2001) und war wissenschaftlicher Mitarbeiter bei Professor Dr. Florian Faust am Lehrstuhl Privatrecht IV und Referendar am Kammergericht. Derzeit ist er Notarassessor in Hamburg.

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