Dissertation abgeschlossen

Ulrich Wilke legt Arbeit zu einer erbrechtlichen Frage vor.

Forschung & Fakultät |

Am 4. Mai 2016 hat Ulrich Wilke mit einem Vortrag zu dem rechtsvergleichenden Thema „Restitution for Mistaken Gifts – unjust factor oder rechtsgrundlose Vermögensverschiebung?“ sein Promotionsverfahren erfolgreich beendet. Seine Arbeit „Willensherrschaft und Nachlassbindung – Rechtfertigung der ‚Herrschaft aus dem Grabe’“ wurde von Professor Dr. Anne Röthel betreut. Das Zweitgutachten fertigte Professor Dr. Christian Bumke.  

Die Dissertation beleuchtet, wie unterschiedliche Rechtsordnungen mit der Nachlassbindung durch Vor- und Nacherbschaft, Dauertestamentsvollstreckung, Stiftungserrichtung oder funktional vergleichbare Rechtsinstitute umgehen. Einen Schwerpunkt bildet die Frage, wie die Beziehung zwischen Erblasser und Erbe charakterisiert werden kann. Ausgehend von der These, dass es sich um eine Machtbeziehung handelt, wird diese anhand der Luhmann’schen Systemtheorie analysiert und schließlich dargestellt, wie sich vor diesem Hintergrund Wirksamkeitsgrenzen wie in §§ 2109 Abs. 1 S. 2, 2210 S. 2 BGB bzw. deren Fehlen bei der Errichtung einer Familienstiftung erklären lassen.  

Ulrich Wilke ist Absolvent der Bucerius Law School (Jg. 2005) und war wissenschaftlicher Mitarbeiter bei Professor Dr. Anne Röthel. Nach dem Referendariat am Hanseatischen Oberlandesgericht ist er nun Rechtsanwalt in Hamburg, zurzeit allerdings im Rahmen eines LLM-Studiums in Cambridge (UK).

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