Dissertation abgeschlossen

Oliver Unger legt Arbeit zur römischen Bestattungsklage vor

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Am 12. Oktober 2016 hat Oliver Unger mit einem Vortrag zu dem rechtsvergleichenden Thema „Die Fristberechnung nach BGB und den europäischen Referenztexten“ sein Promotionsverfahren erfolgreich abgeschlossen. Seine Dissertationsschrift „Actio funeraria. ‚Fall‘ und ‚Prinzip‘ des § 679 BGB“ wurde von Professor Dr. Dr. h.c. mult. Reinhard Zimmermann betreut. Das Zweitgutachten erstellte Professor Dr. Anne Röthel.

In seiner Arbeit befasst sich Oliver Unger mit der römischen Bestattungsklage, der actio funeraria. Mit dieser Klage konnte derjenige, der einen Verstorbenen bestattet hatte ohne selbst bestattungspflichtig zu sein, seine Aufwendungen vom Bestattungspflichtigen selbst dann verlangen, wenn dieser die Bestattung des Verstorbenen verboten hatte. Die Verfasser des BGB griffen bei der Kodifikation des heutigen § 679 BGB (verbotswidrige Geschäftsführung im öffentlichen Interesse) maßgeblich auf die actio funeraria zurück. Diesen entstehungsgeschichtlichen Zusammenhang beleuchtet die vorgelegte Dissertation erstmals ausführlich. Darüber hinaus verortet sie die verbotswidrige Bestattung im Recht und der Rechtswirklichkeit des antiken Rom und analysiert die Behandlung bestattungsrechtlicher Fallgestaltungen nach geltendem Recht der Geschäftsführung ohne Auftrag.

Oliver Unger studierte Rechtswissenschaften an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg und der University of Oxford. Nach dem Referendariat am Hanseatischen Oberlandesgericht war er als wissenschaftlicher Assistent am Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht tätig. Derzeit ist er im Rahmen eines LL.M.-Studiums an der Harvard Law School.

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