Am 15. Dezember 2016 hat Moritz Diekgräf seine Promotion erfolgreich abgeschlossen. Seine Dissertation mit dem Titel „Directors’ Dealings ‒ Paradigmenwechsel im europäischen Marktmissbrauchsrecht“ behandelt die europäische Regulierung der Wertpapiergeschäfte von Führungskräften börsennotierter Unternehmen (Directors’ Dealings). Im Schwerpunkt befasst sich die Arbeit mit dem neu eingeführten pauschalen Handelsverbot, welches im Vorfeld der Veröffentlichung von Finanzberichten greift. Dieses soll der erhöhten abstrakten Gefahr einer Ausnutzung von Informationsasymmetrien zwischen den Marktteilnehmer entgegenwirken, führt jedoch auch zu Friktionen mit den übrigen insiderrechtlichen Regelungsansätzen. Professor Dr. Rüdiger Veil betreute die Dissertation, zu der Professor Dr. Holger Fleischer das Zweitgutachten erstellte. Thema der mündlichen Promotionsprüfung war die „Synchronisierung der Gewährleistungsrechte in Bauträgerverträgen“.
Moritz Diekgräf ist Absolvent der Bucerius Law School (Jahrgang 2008). Derzeit ist er Rechtsreferendar am Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg.