Dissertation abgeschlossen

Jan Erik Spangenberg legt Arbeit zum Internationalen Investitionsschutzrecht vor.

Forschung & Fakultät |

Am 24. November 2014 hat Jan Erik Spangenberg mit einem Vortrag und der anschließenden Aussprache zum Thema „Einstweiliger Rechtsschutz in der Rechtsprechung des Internationalen Seegerichtshofs“ seine Promotion erfolgreich abgeschlossen. Seine Dissertation verfasste er zum Thema „Der Investorbegriff und die Zuständigkeit Ratione Personae“. Die Arbeit wurde von Professor Dr. Jörn Axel Kämmerer, Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, Völker- und Europarecht, betreut. 

In seiner Arbeit untersucht Jan Erik Spangenberg Inhalt und prozessuale Bedeutung des Investorbegriffs im internationalen Investitionsschutzrecht. Er kommt zu dem Ergebnis, dass sich trotz vielen Übereinstimmungen in internationalen Abkommen und der Schiedsgerichtspraxis ein einheitlicher Begriff nicht herausgebildet hat. Die Erhebung internationaler Investoren zu völkerrechtlichen Akteuren hat keine Auswirkungen auf die allgemeine Rechtssubjektelehre des Völkerrechts. In praktischer Hinsicht ist der Investorbegriff der Dreh- und Angelpunkt der Investitionsgestaltung zur Erzielung des bestmöglichen Schutzes für internationale Investitionen. Umgekehrt kann der Missbrauch von Investitionsschutzabkommen durch „treaty shopping“ durch Anpassungen des Investorbegriffs weitestgehend verhindert werden.

Jan Erik Spangenberg ist Absolvent der Bucerius Law School (Jahrgang 2001) und seit 2009 als Rechtsanwalt in der Praxisgruppe International Arbitration im Hamburger Büro von Latham & Watkins LLP tätig. Er berät und vertritt Staaten, Unternehmen und Privatpersonen in Investor-Staat-Schiedsverfahren.

NEWSLETTER

Der "Newsletter der Bucerius Law School" informiert ca. zweimonatlich über Neuigkeiten aus der Bucerius Law School und Termine.