Dissertation abgeschlossen

Paul Gaitzsch legt Arbeit zu den Tertiärnormsetzungsbefugnissen der Europäischen Kommission vor.

Forschung & Fakultät |

Am 18. November 2014 hat Paul Gaitzsch mit einem Vortrag und der anschließenden Aussprache zum Thema „Unabhängigkeit der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit und Wirksamkeit ihrer Tätigkeit unter besonderer Berücksichtigung der datenschutzrechtlichen Kontrolle der Nachrichtendienste“ seine Promotion erfolgreich abgeschlossen. Seine Dissertation verfasste er zum Thema „Tertiärnormsetzung in der Europäischen Union. Eine Untersuchung der Normsetzungsbefugnisse der Europäischen Kommission nach Art. 290 und Art. 291 Abs. 2 – 4 AEUV“. Die Arbeit wurde von Professor Dr. Hermann Pünder, Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht (einschl. Europarecht), Verwaltungswissenschaft und Rechtsvergleichung, betreut.

In seiner Arbeit untersuchte Gaitzsch die o. g. Befugnisse der Kommission zur delegierten Rechtsetzung und zur Durchführungsrechtsetzung daraufhin, ob diese und die aus ihnen folgende Normsetzungspraxis geeignet sind, sachgerechte Normen in einem demokratischen und rechtsstaatlichen Normsetzungsverfahren in kostengünstiger Weise zu schaffen.

Gaitzsch studierte an der Universität Heidelberg und verbrachte das Referendariat in Sachsen. Von 2009 bis 2012 war er als Mitarbeiter am Lehrstuhl von Professor Dr. Hermann Pünder tätig. 2013 erfolgte der Eintritt in das Bundesministerium des Innern. Derzeit arbeitet er als Referent im Verbindungsbüro Berlin der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit.

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