Das Zeitalter der Digitalisierung stellt das Urheberrecht vor erhebliche Herausforderungen. Es entsteht der Eindruck, dass sich der bestehende und ursprünglich für die analoge Welt geschaffene Rechtsrahmen nur mühsam an die veränderte Realität anpassen kann. Wo aber das Gesetz an seine Grenzen stößt, ist Raum für richterliche Rechtsfortbildung, die den bestehenden Rechtsrahmen ausschöpfen und sogar anpassen kann.
In der DLA Piper IP Lecture am 19. Februar 2015 untersuchten Professor Dr. Malte Stieper (Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg) und Dr. Jan Tolkmitt (Vorsitzender Richter am Landgericht Hamburg in der für das Urheberrecht zuständigen Zivilkammer 8) anhand repräsentativer Urteile die Grenzen dieser Rechtsfortbildung. Nahezu das gesamte deutsche Urheberrecht ist heute europäisch durchformt, bis heute ergingen zehn Richtlinien i.S.d. Art. 288 Abs. 3 AEUV, darunter die bedeutende RL 2001/29/EG (sog. Info-RL). Sie regelt insbesondere die Verwertungsrechte des Urhebers. Bis heute eigentlich nicht europarechtlich geregelt (so sieht es zumindest die überwiegende Literaturansicht) ist hingegen der urheberrechtliche Werkbegriff. Dennoch füllt der EuGH in jüngerer Zeit diesen Begriff im Rahmen der Auslegung mit europarechtlichen Wertungen.
Im Vorfeld der Lecture wurde erstmals eine Einführung für Studierende in das Thema angeboten. Das Center for Transnational IP, Media and Technology Law and Policy dankt seinem Gründungspartner DLA Piper für die Unterstützung.