DLA Piper IP Lecture Series

Governing Knowledge Commons

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Die so genannten Knowledge Commons, zu Deutsch Wissensallmende, sind mit der fortschreitenden Digitalisierung des Alltags auch in den Fokus der Rechtswissenschaft gerückt. In der bereits im Mittelalter bekannten Allmende (Commons) werden bestimmte Ressourcen, beispielsweise landwirtschaftliche Flächen, als Gemeingut genutzt. Die erst seit 2012 als wissenschaftliches Konzept etablierten Knowledge Commons wenden dieses Grundprinzip auf die Ressource Wissen an. Das bleibt aber nicht reibungsfrei. So sind klassische Grundprobleme der Allmende, etwa der Verbrauch von Ressourcen durch übermäßige Nutzung (sog. tragedy of the commons), nicht ohne Weiteres auf Wissen übertragbar. Denn dieses nutzt sich durch übermäßige Verbreitung grundsätzlich nicht ab, ist also ein sog. nicht rivalisierendes Gut. Eine weitere Besonderheit ist, dass Wissen zunächst einmal geschaffen werden muss.       

Wenn Wissen mit seiner Veröffentlichung zum Gemeingut wird, ist das für die Allgemeinheit vorteilhaft, da es frei verwendet werden kann, zum Beispiel für die weitere Forschung. Professor Michael J. Madison von der University of Pittsburgh führte 4. Juni 2015 in einer DLA Piper IP Lecture in das von ihm geleitete internationale Forschungsprojekt zu Knowledge Commons ein. Dieses befasst sich mit der Übertragbarkeit des Commons-Prinzips auf Wissen sowie mit seiner praktischen Handhabung. Ziel des Projekts, das sich seinerseits als Knowledge Common versteht und jedem zur Teilnahme offensteht, ist die Bereitstellung von Erkenntnissen für die Schaffung künftiger politischer Rahmenbedingungen.

Text

Constantin Blanke-Roeser, Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Bucerius IP Center

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