Ein Kunstwerk kann also jederzeit weiterverkauft werden, ohne dass es die Zustimmung des Rechtsinhabers dazu bräuchte. Was bei physischen Werken unmittelbar einleuchtet, ist bei digitalen Produkten schon nicht mehr so eindeutig: Kann man ein Programm nach dem Download weiterverkaufen? Und wenn ja, kann dies lizenzvertraglich ausgeschlossen werden? Professor Dan L. Burk (UC Irvine) wird über dieses spannende Thema aus US-amerikanischer und europäischer Sicht zu diskutieren.
Die Veranstaltung findet in englischer Sprache statt.
Kontakt: Karsten Windler, Executive Director Bucerius IP Center, karsten.windler(at)law-school.de