Gleichwohl gibt es aufgrund des Territorialitätsprinzips und durch divergierendes nationales Recht Limitierungen in der Durchsetzbarkeit. Einer der möglichen Ansatzpunkte, diese Nachteile zu kompensieren, ist eine vertragliche Schiedsabrede. Neben den bekannten Vorteilen eines effektiven, nicht-öffentlichen Verfahrens und vor allem der Möglichkeit freier Rechtswahl, birgt das Schiedsverfahren aber auch Nachteile und kann nicht „zügellos“ selbst entworfen werden.
Vorträge: Prof. Dr. Mary-Rose McGuire (Universität Osnabrück), Dr. Dirk Wieddekind (Taylor Wessing)
Moderation: Dr. Kristoff Ritlewski (Bucerius IP Center)
Kontakt: Karsten Windler, Executive Director Bucerius IP Center, karsten.windler(at)law-school.de