Dr. Daniel Jarzembowski legt mündliche Promotionsprüfung über neuste EuGH-Entscheidung zum Brexit-Verfahren ab

Daniel Jarzembowski schließt Promotionsverfahren ab

"Das Recht auf einseitige Rücknahme der Mitteilung der Absicht zum Austritt aus der Europäischen Union"

Die Brexit-Frage hängt dieses Jahrs wie ein Damoklesschwert über Europa. Die britische Politik vermag es bisher nicht, zu entscheiden, welchen Weg sie aus der EU nehmen möchte. In diese brisante Phase hinein eröffnet der EuGH mit seinem Urteil vom 10.12.2018 plötzlich eine neue Alternative.

Diesen Umstand nahm Daniel Jarzembowski in seinem Vortrag auf und konzentrierte sich auf die kritische Analyse der entscheidenden Rechtsfragen des Urteils und deren Beantwortung durch den EuGH. Im Fokus stand zum einen die Auseinandersetzung mit der Interpretation des rechtlichen Gehalts der Austrittserklärung. Zum anderen wurde der Fokus auf die Frage nach dem Spannungsverhältnis zwischen der Souveränität eines Mitgliedstaates bei der Entscheidung, die EU zu verlassen, und dem möglichen Missbrauchspotential einer einseitigen Befugnis zur Rücknahme der Mitteilung der Austrittsabsicht gelegt.

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Foto: Maike Lütkens

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